Elternantrag auf eine schulbegleitende Betreuung aus der Eingliederungshilfe gemäß § 112 SGB IX bzw. § 35a SGB VIII

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie weitere Angaben, die für Ihr Anliegen erforderlich sind.

 

Die Online-Formulare werden über einen Server der owl-IT – Kommunale IT-Dienstleistung Ostwestfalen-Lippe bereitgestellt. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Daten verschlüsselt übertragen und kurzfristig gespeichert. Anschließend erfolgt die Weiterverarbeitung ausschließlich durch den Kreis Minden-Lübbecke, der für die Bearbeitung Ihres Anliegens verantwortlich ist. Der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt.

 

Ihre Daten werden ausschließlich über gesicherte Kommunikationswege (SSL/TLS) übertragen und unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen Datenschutzgesetze verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder für die Abwicklung Ihres Verfahrens notwendig wird.

 

Im Formularsystem erfolgt eine automatische Löschung spätestens nach 56 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Bei gebührenpflichtigen Verfahren kann es erforderlich sein, dass Ihre Zahlungsinformationen an einen eingesetzten ePayment-Dienstleister weitergegeben werden.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Datenübertragbarkeit.

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

 

Der Widerruf kann postalisch, per Fax oder per E-Mail an den Kreis Minden-Lübbecke übermittelt werden. Ihnen entstehen dabei keine höheren Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

Persönliche Daten der Schülerin/des Schülers

Daten der Mutter
Daten des Vaters
Daten der Pflegeltern
Daten der Amtsvormundschaft

Angaben zu Behinderungen

Angaben zu Pflegebedürftigkeit

Angaben zu anderen Leistungen

Schullaufbahn

Hilfebedarf

Zielsetzung

Integrationskraft (I-Kraft)

Anlagen

Die folgenden Anlagen sind für die Bearbeitung erforderlich:

  • (Fach-)ärztliche Berichte zu Art und Schwere der Behinderung
  • Kopie des Zuweisungsbescheides der Schulaufsichtsbehörde zur besuchten Schule
  • Kopie des letzten Gutachtens des MdK der Pflegekasse zur Festsetzung des Pflegegrades
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Kopie aktueller Stundenplan
  • Kopien der Personalausweise/Pässe der Eltern und – falls vorhanden – der Schülerin/des Schülers
  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über den Aufenthaltsstatus oder die Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag, SGB II-Bescheid etc.)

Hinweise

Entbindung von der Schweigepflicht

Soweit der Eingliederungshilfeträger bzw. Jugendhilfeträger während der Dauer Ihres Leistungsbezuges Auskünfte und/oder Unterlagen bei Dritten einzuholen hat, die zur Entscheidung über diese Leistung und später für die Weiterbewilligung der laufenden Leistung erforderlich sind (z. B. Leistungserbringer, stationäre Einrichtungen, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Sozialpädiatrische Zentren, Rententräger, Kranken- und Pflegekassen, Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden wie bspw. Gesundheitsämter, Schulämter, Stellen für Schwerbehindertenangelegenheiten), entbinde ich mit meiner Unterschrift unter diesem Antrag/Vordruck Bedarfsüberprüfung die maßgeblichen Stellen ab sofort und für die Dauer meines Leistungsbezuges von ihrer Schweigepflicht und stimme der Erteilung der erforderlichen Auskünfte sowie der Herausgabe von Unterlagen ausdrücklich zu (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I). Diese Entbindung von der Schweigepflicht gilt auch für den Kostenträger.

Wichtige Hinweise

Als nachfragende Person für den Bezug von Sozialleistungen sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Kostenträger alle Tatsachen und Umstände anzugeben, aus denen sich die Voraussetzungen für Ihren Hilfebedarf ergeben (§§ 60 ff. SGB I). Das bedeutet, dass Sie dem Eingliederungshilfeträger bzw. Jugendhilfeträger vor der Entscheidung über diese Leistung aktuelle Nachweise vorzulegen bzw. Angaben zu machen haben, aus denen sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ihres Ehegatten oder Lebenspartners bzw. wenn Sie minderjährig und unverheiratet sind, Ihrer Eltern ergeben. Etwaige Änderungen, die zu einem späteren Zeitpunkt eintreten, sind mir unverzüglich bekannt zu geben. Sie wurden darauf hingewiesen, dass der Kostenträger diese Leistung ablehnen kann, so lange Sie die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorlegen (§ 66 SGB I).

 

Ein Leistungsanspruch besteht nach § 108 Abs. 1 SGB IX frühestens ab 1. des Antragsmonats, sofern die Voraussetzungen für die Hilfegewährung vorliegen. Kosten, die bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden sind oder bezahlt wurden, werden aus Eingliederungshilfemitteln nicht erstattet. Leistungen nach § 35a SGB VIII werden in der Regel ab dem Tag des Hilfeplangesprächs übernommen.

Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Die vom Eingliederungshilfeträger bzw. Jugendhilfeträger erfragten Daten werden aufgrund der §§ 60 - 65 SGB I sowie der Bestimmungen des SGB VIII bzw. SGB IX erhoben. Die Auszahlung bewilligter laufender Leistungen erfolgt im automatisierten Verfahren. Erfasst werden Angaben zur Person, zum Aufenthalt, zu den Familienverhältnissen, den Einkünften, zum Pflegebedarf sowie Namen und Adressen von unterhaltspflichtigen Angehörigen sowie Betreuern oder bevollmächtigten Personen. Der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen stimme ich im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht ausdrücklich zu.

Hinweis auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung

Zum 25.05.2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam geworden, die für alle kommunalen Aufgabenträger verbindlich ist. Mit dem anliegenden Merkblatt zur EU-DSGVO komme ich meiner Informationspflicht zur Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach.

Datenschutzhinweise

Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 DSGVO

  • Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
    • Kreis Minden-Lübbecke – Der Landrat –, Portastraße 13, 32423 Minden
  • Zweck der Datenverarbeitung
    • Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX Teil 2 bzw. nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII
  • Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
    • Sozialgesetzbücher I bis XII, insbesondere:
      • §§ 60 – 65 SGB I
      • §§ 20 – 25 SGB X
      • §§ 67 – 96 SGB X
      • Art. 6 Abs.1 DSGVO
  • Kategorien der verarbeiteten Daten
    • Es werden die zur Aufgabenerfüllung nach dem SGB VIII bzw. SGB IX notwendigen personenbezogenen Daten verarbeitet. Das sind beispielsweise Datenkategorien wie Stammdaten (Name, Adresse, etc.) und Daten über die finanzielle Situation (Wohnkosten, Einkünfte oder Vermögen).
  • Datenquelle
    • Die Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe erhoben
      • bei der betroffenen Person
      • im Rahmen eines nach § 79 SGB X zulässigen autorisierten Abrufverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung als zentrale Stelle für die in § 35 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) genannten Stellen.
    • Hinweis: Sofern die notwendigen Daten nicht vollumfänglich bereit gestellt werden, kann beispielsweise eine Leistungserbringung nach dem SGB IX abgelehnt, versagt oder entzogen werden.
  • Empfänger der Daten
    • Kreis Minden-Lübbecke als Träger der Eingliederungshilfe oder Jugendhilfe
    • vom Antragsteller / von der Antragstellerin bevollmächtigte Personen
    • Sozialgerichte im sozialgerichtlichen Verfahren
    • in § 35 SGB I genannte Stellen sowie gleichgestellte Stellen im Sinne des § 69 Abs. 2 SGB X
    • sonstige Stellen, an die eine Übermittlung von Daten zulässig ist
    • berechtigte Dritte
  • Dauer der Datenspeicherung
    • Für Sozialleistungsakten gilt i. d. R. eine 10jährige Aufbewahrungsfrist nach Beendigung des Leistungsfalls. Sofern Ansprüche auf Erstattungen aus der Leistungsgewährung geltend gemacht werden, kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren aufbewahrt werden müssen.
  • Ihre Rechte:
    • Auskunft über die erhobenen Daten
    • Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten
    • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden.
    • Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung erfolgt, ist ein jederzeitiger Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft möglich.
    • Bezüglich der Übermittlung von Daten, die durch Berufsgeheimnisträger (z.B. Ärzte, Psychologen, Gutachter) zugänglich gemacht wurden, haben Sie ein Widerspruchsrecht nach §76 Abs. 2 SGB X
    • Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel. 0211/38424-0, Fax: -10
      E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de; Internet: www.ldi.nrw.de
  • Kontaktdaten behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Kreis Minden-Lübbecke – Datenschutzbeauftragte –, Portastraße 13, 32423 Minden
      E-Mail: datenschutz@minden-luebbecke.de; Tel.-Nr.: 0571/807-23080; Fax-Nr.: 0571/807-33080

Einreichungsbestätigung

Antrag:

Elternantrag auf eine schulbegleitende Betreuung

Vorgang:

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Datum/Uhrzeit:

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Zwischenspeichern

Sie können Ihre Eingaben hier speichern und die Bearbeitung später fortsetzen.

Nach dem Speichern erhalten Sie einen persönlichen Link, über den Sie Ihre Daten wieder aufrufen können.

Bitte beachten Sie: Der Link ist 7 Tage gültig. Danach werden Ihre gespeicherten Daten automatisch gelöscht.

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