Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer*in

gem. §§ 23 und 24 BtOG

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie weitere Angaben, die für Ihr Anliegen erforderlich sind.

 

Die Online-Formulare werden über einen Server der owl-IT – Kommunale IT-Dienstleistung Ostwestfalen-Lippe bereitgestellt. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Daten verschlüsselt übertragen und kurzfristig gespeichert. Anschließend erfolgt die Weiterverarbeitung ausschließlich durch den Kreis Minden-Lübbecke, der für die Bearbeitung Ihres Anliegens verantwortlich ist. Der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt.

 

Ihre Daten werden ausschließlich über gesicherte Kommunikationswege (SSL/TLS) übertragen und unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen Datenschutzgesetze verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder für die Abwicklung Ihres Verfahrens notwendig wird.

 

Im Formularsystem erfolgt eine automatische Löschung spätestens nach 56 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Bei gebührenpflichtigen Verfahren kann es erforderlich sein, dass Ihre Zahlungsinformationen an einen eingesetzten ePayment-Dienstleister weitergegeben werden.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Datenübertragbarkeit.

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

 

Der Widerruf kann postalisch, per Fax oder per E-Mail an den Kreis Minden-Lübbecke übermittelt werden. Ihnen entstehen dabei keine höheren Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

Bitte geben Sie ihre Kontaktdaten ein

Wohnungsanschrift
Büroanschrift

Angaben zur Bestellung als Berufsbetreuer*in

Nachweise



Die Anleitung und Kontrolle wird durch eine*n registrierten Vereinsbetreuer*in sichergestellt.
Geeignete Nachweise über die in wesentlichen Teilen durch Unterlagen nachgewiesene Sachkunde werde ich innerhalb der Jahresfrist ab Registrierung erbringen.

Hinweis: Die konkreten Anforderungen an die erforderliche Sachkunde und die Anerkennung der Sachkundenachweise regelt die Betreuerregistrierungsverordnung

Entsprechende Nachweise können Sie auf der nächsten Seite hochladen.

Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei

  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882 b der Zivilprozessordnung (nicht älter als 3 Monate, zu beantragen über www.vollstreckungsportal.de)
  • Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen mich anhängig ist (Anlage 1).
  • Erklärung, ob in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung meine Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde (Anlage 1).
  • Das behördliche Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG habe ich beantragt (Empfänger: Kreis Minden-Lübbecke, Betreuungsbehörde, Portastr. 13, 32423 Minden).
  • Mitteilung nach § 25 Abs. 1 BtOG: Liste aller aktuell geführten Betreuungen bezeichnet durch Aktenzeichen und zuständiges Betreuungsgericht (die Angaben dürfen keine personenbezogenen Daten des Betreuten oder dritter Personen enthalten)

oder

Betreuertätigkeit

in dem zeitlichen Gesamtumfang und der beschriebenen Organisationsstruktur gem. Anlage 2.

Upload von Anlagen

Anlage 1 - Erklärung zum Antrag auf Registrierung

Erklärung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BtOG
Hinweis: eine vorsätzlich falsche Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 BtOG zur Rücknahme einer erfolgten Registrierung führen.

Anlage 2 - Erklärung zum Antrag auf Registrierung

Erklärung gem. § 24 Abs. 1 Satz 3 BtOG, § 11 BtRegV

 

Zu meiner beabsichtigten Organisationsstruktur teile ich Ihnen gem. § 11 BtRegV folgendes mit:

Anlage 3 - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab 01.01.2023

Die Versicherungsverträge für die Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden sind zum
01.01.2023 mit den Versicherungsgesellschaften anzupassen und müssen folgende Punkte enthalten:

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 - Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)

§ 23 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung

3. eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer  Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von 1 Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

§ 10 Abs. 3 - Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)

§ 10 Berufshaftpflichtversicherung

(3) Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der für die Registrierung des Betreuers zuständigen Stammbehörde die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unverzüglich anzuzeigen.

Einreichungsbestätigung

Antrag:

Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer*in

gem. §§ 23 und 24 BtOG

Vorgang:

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Datum/Uhrzeit:

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