Einsicht in den vertrauliche Teil einer Todesbescheinigung nach § 9 Absatz 7 BestG NRW

Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung

Für die Bearbeitung Ihres Antrags werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie weitere Angaben, die für Ihr Anliegen erforderlich sind.

 

Die Online-Formulare werden über einen Server der owl-IT – Kommunale IT-Dienstleistung Ostwestfalen-Lippe bereitgestellt. Dort werden die von Ihnen eingegebenen Daten verschlüsselt übertragen und kurzfristig gespeichert. Anschließend erfolgt die Weiterverarbeitung ausschließlich durch den Kreis Minden-Lübbecke, der für die Bearbeitung Ihres Anliegens verantwortlich ist. Der Zugriff ist auf autorisierte Personen beschränkt.

 

Ihre Daten werden ausschließlich über gesicherte Kommunikationswege (SSL/TLS) übertragen und unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen Datenschutzgesetze verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nur statt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder für die Abwicklung Ihres Verfahrens notwendig wird.

 

Im Formularsystem erfolgt eine automatische Löschung spätestens nach 180 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Bei gebührenpflichtigen Verfahren kann es erforderlich sein, dass Ihre Zahlungsinformationen an einen eingesetzten ePayment-Dienstleister weitergegeben werden.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung,
  • Datenübertragbarkeit.

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

 

Der Widerruf kann postalisch, per Fax oder per E-Mail an den Kreis Minden-Lübbecke übermittelt werden. Ihnen entstehen dabei keine höheren Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.

Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zur verstorbenen Person

Hochladen von verpflichtenden Dokumenten

Hinweis

Die Aushändigung des vertraulichen Teils in Kopie erfolgt nach Vorlage der folgenden Dokumente. Die Art der einzureichenden Dokumente richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis der antragstellenden Person zu der verstorbenen Person. Alle Dokumente können auch in Kopie über den Postweg oder per E-Mail eingereicht werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Daten per E-Mail unverschlüsselt übermitteln.
Da die ärztliche Schweigepflicht auch postmortal fortwirkt (vgl. § 203 Abs. 4 StGB), ist das Begehren naher Angehöriger auf Einsicht in die Todesbescheinigung abzuwägen gegenüber dem postmortalen (nach dem Tod) Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen.
Stimmen die vorgelegten Unterlagen überein und ist eine positive Abwägung erfolgt, werden die Blätter 1 (Nichtvertraulicher Teil) und 2 (Vertraulicher Teil) in Kopie ausgehändigt.

Die Ausfertigung der Kopie ist für natürliche Personen gebührenfrei.

Für juristische Personen, wie z.B.: Versicherung oder Banken, wird ein Gebührenbescheid über 15,- EUR erhoben.

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Zustellung

Hinweis

Nach dem Absenden des Antrags prüfen wir Ihre Berechtigung und kontaktieren Sie baldmöglich

(Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Abholtermin unter der 0571 - 807 28680)

Einreichungsbestätigung

Antrag:

Einsicht in den vertrauliche Teil einer Todesbescheinigung

nach § 9 Absatz 7 BestG NRW

Vorgang:

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Datum/Uhrzeit:

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