Hansestadt Herford

Antrag auf Kampfmittelüberprüfung - Allgemeine Bauvorhaben

Hinweise zum Datenschutz

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Weitere Informationen zu einzelnen Verarbeitungen finden Sie unter www.herford.de/Datenschutz.

Allgemeine Hinweise

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn er vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mailadresse für kurzfristige Rückfragen trägt zu einer zügigen Antragsbearbeitung bei.

Eine Baugenehmigung kann nur erteilt werden, wenn eine Kampfmittelüberprüfung erfolgt und abgeschlossen ist.

Bei technischen Problemen wird empfohlen, die Anwendung mit einem anderen Browser zu öffnen.

Die Antragstellung auf Kampfmittelüberprüfung ist zunächst gebührenfrei. Im weiteren Verfahren können Kosten entstehen.

Angaben zum Grundstück

Wenn die Straße nicht vorhanden ist, geben Sie bitte den Namen des Bebauungsgebietes ein.


Art der Baumaßnahme

Bei Fundamenten:

Angaben zur antragsstellenden Person

Sollten Sie beides sein (Eigentümer*in und Bauherr*in), dann klicken Sie bitte auf das Feld "Eigentümer*in"!

Angaben zur/zum Eigentümer*in

Angaben zur/zum Architekt*in

Angaben zur/zum Bauherr*in

Abschließende Informationen

Hinweise zu den notwendigen Anlagen zum Antrag auf Kampfmittelüberprüfung

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Lage- und Bauplan den nachfolgenden Hinweisen entsprechen.

Um Ihren Antrag auf Kampfmittelüberprüfung verarbeiten zu können, fügen Sie bitte folgende Anlagen bei:

  1. Einen Lageplan und
  2. einen Bauplan und
  3. ggf. eine Vollmacht der/des Grundstückseigentümers/in

1. Lageplan des Baugrundstücks:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Maßstab i.d.R. 1:1000,
  • mindestens ein Straßenname und Hausnummer oder Flurstücknummer,
  • eindeutige Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche (inkl. erforderl. Leitungen)

 Die Markierung können Sie am Computer oder per Hand vornehmen.


2. Bauplan (inkl. Baumaßnahmen für Versorgungsleitungen):

Maßstabsgetreue Darstellung der geplanten Baumaßnahme. Der Umfang und die Lage der Baumaßnahme müssen erkennbar sein. Es kann auch dargestellt werden, in welchem Umfang Straßen und Nachbargrundstücke z.B. von Anschlussleitungen betroffen sind (Strom-, Wasser-Leitungen, Kanal etc.).


3. Vollmacht des/der Grundstückseigentümer*in

Auskünfte zu Luftbildauswertungen dürfen grundsätzlich nur der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grund-stückseigentümer gegeben werden. Wird eine weitere Person mit der Antragsstellung beauftragt, so ist dem Antrag eine Vollmacht beizufügen.


Weitere Anlagen

Einwilligung zur Zusendung per unverschlüsselter E‑Mail

Mir ist bewusst, dass eine unverschlüsselte E‑Mail abgefangen, mitgelesen oder manipuliert werden kann und dadurch ein Risiko für meine personenbezogenen Daten besteht.
Ich weiß, dass diese Funktion freiwillig ist und dass ich meinen Antrag stattdessen über die Dokumentenvorschau lokal speichern kann.
Ich willige dennoch ein, eine Kopie meines Antrags per unverschlüsselter E‑Mail zu erhalten.
Ich kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out