Hansestadt Herford

Hundesteuer: Anmeldung eines Hundes

Hinweise zum Datenschutz

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Weitere Informationen zu einzelnen Verarbeitungen finden Sie unter www.herford.de/Datenschutz.

Hinweis:

  • Haben Sie mehrere noch nicht versteuerte Hunde anzumelden, melden Sie bitte jeden Hund einzeln an.
  • Bitte beachten Sie, dass unrichtige Angaben mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Angaben zum/zur Hundehalter/in

Angaben zum/zur Ehe- oder (Lebens)partner*in

Angaben zum Hund 

Bei Welpen, bitte Angabe der voraussichtlichen Endmaße

Daten der vorherigen Hundehaltenden Person:

Weitere Hunde bitte über das grüne Plus (unten rechts) eingeben

Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer

Hunde, die von einem gemeinnützigen Tierschutzverein übernommen wurden, können für 24 Monate ab Übernahme von der Hundesteuer befreit werden, wenn der/die jetzige Halter/in nicht Vorbesitzer/in war.

In besonderen Fällen: beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. oder die Leistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII.

Bei einer Schwerbehinderung mit einem der Merkzeichen "B, BL, aG, H oder GI" im Schwerbindertenausweis kann der/die Halter/in von der Hundesteuer befreit werden.

Information zur Hundesteuerpflicht


 

Wie in anderen Städten und Gemeinden wird auch in Herford für das Halten von Hunden Hundesteuer erhoben. Grundlage hierfür ist die Hundesteuersatzung der Hansestadt Herford. Danach ist jeder Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in einem Haushalt anzumelden. Alle im Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Wenn Sie mit Ihrem Hund aus einem anderen Ort nach Herford gezogen sind, beginnt die Hundesteuerpflicht in Herford am ersten Tag des Folgemonats.
 
Die Steuersätze betragen zurzeit, zahlbar in zwei Raten zum 15. Februar und 15. August, jährlich:

  • 80 €,            wenn ein Hund gehalten wird
  • 95 €,            je Hund, wenn zwei Hunde gehalten werden und
  • 110 €,          je Hund, wenn drei (oder mehr) Hunde gehalten werden.

 
Auch Wach- und Schutzhunde müssen zur Hundesteuer angemeldet werden.
 
Nach dem Landeshundegesetz müssen Hunde ab einer Schulterhöhe von 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg zusätzlich bei der Abteilung Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Rathausplatz 1, 32052 Herford Tel. 189-413 oder -790 gemeldet werden.
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Hundehalterhaftpflicht
  • Sachkundenachweis (durch den Tierarzt) sowie
  • Mikrochipkennzeichnung.

 
Die Verwaltungsgebühr für die Anzeige eines großen Hundes beträgt 25,00 €
 
Bitte holen Sie die Anmeldung umgehend nach, falls Sie in Herford wohnen und Ihren Hund noch nicht angemeldet haben. Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss neben der Nachversteuerung mit einem Verspätungszuschlag rechnen!
 
Ansprechpartner und Rückfragen
Wenn Sie Fragen zur Hundesteuer haben, dann rufen Sie einfach beim Team Steuern der Hansestadt Herford unter der Telefonnummer 05221/189-274 an. Sollte sich eine Angelegenheit einmal nicht telefonisch, schriftlich (auch als Fax: 05221/189-685) oder E-Mail (gabriele.grosse-wortmann@herford.de) klären lassen, steht Ihnen Frau Große-Wortmann persönlich in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr, im Elsbach 2, Schillerstr. 17, 3. Stock, Zimmer 3.19, für Ihre Fragen zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie aber zuvor unter der oben angegebenen Telefon-Nummer einen Termin.
 
Am Donnerstagnachmittag ist das Team Steuern von 14.00 bis 16.00 Uhr für Sie zu erreichen.

Einwilligung zur Zusendung per unverschlüsselter E‑Mail

Mir ist bewusst, dass eine unverschlüsselte E‑Mail abgefangen, mitgelesen oder manipuliert werden kann und dadurch ein Risiko für meine personenbezogenen Daten besteht.
Ich weiß, dass diese Funktion freiwillig ist und dass ich meinen Antrag stattdessen über die Dokumentenvorschau lokal speichern kann.
Ich willige dennoch ein, eine Kopie meines Antrags per unverschlüsselter E‑Mail zu erhalten.
Ich kann die Einwilligung jederzeit widerrufen.

 

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