Registrierung für die Nutzung des Kühlcontainers auf dem Gelände der A.V.E (Schwarzwildaufbruch)

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Formular melden Sie sich für den E-Mail-Verteiler an, über den Sie den aktuellen Zahlencode für das Schloss am Kühlcontainer auf dem Gelände der A.V.E erhalten. Der Kühlcontainer dient ausschließlich zur Entsorgung von Schwarzwildaufbruch durch Jäger. Die Anmeldung ist notwendig, um den Zugang kontrolliert und nachvollziehbar zu regeln.

 

Am Kühlcontainer befindet sich zusätzlich ein QR-Code. Über diesen kann vor Ort eine Benachrichtigung ausgelöst werden, sobald Schwarzwildaufbruch im Container entsorgt wurden. So wird sichergestellt, dass die Entleerung bedarfsgerecht erfolgen kann.

 

Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen 

 

Datenschutzerklärung

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Kreis Paderborn
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:


Kreis Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
vertreten durch den Landrat.


Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@kreis-paderborn.de.


Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten vom Schwarzwild zur Prävention der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest und die damit verbundene Organisation der Abgabe von Material im Kühlcontainer am Aufbruchsammelplatz am Entsorgungszentrum Alte Schanze.


Rechtsgrundlage:       

- Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 12 ÖGDG NRWa
- §§ 3, 16 Datenschutzgesetz NRW

-Artikel 267 VO (EU) zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit
- § 23 Tiergesundheitsgesetz

 

Die erhobenen Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften an folgende Stellen übermittelt: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn


Die Löschung der Daten erfolgt 5 Jahre nachdem Sie die Nutzung des Aufbruchsammelplatzes beenden. Gemäß 23 Abs. 7 sind die übermittelten Daten für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren.


Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie deren Kontaktdaten finden Sie unter folgender Internetadresse:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

 


Angaben zu Ihrer Person

Formularkennung: 390102 

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