Antrag/Anzeige auf Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen und Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 nach den §§ 24 Abs. 1, 23 Abs. 2 u 3, 20 Abs. 1 der 1. SprengV

Hinweise
Antragsteller*in
Professioneller Pyrthechniker
Feuerwerk
Feuerwerkskörper
Sicherheit

Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können. 

Fehlerseite – Login mit BundID fehlgeschlagen

Anmeldung mit BundID fehlgeschlagen

 

Kurzbeschreibung

Leider konnte Ihre Anmeldung über die BundID nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Mögliche Ursachen

Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Die Anmeldung bei der BundID wurde abgebrochen.

  • Die Sitzung ist abgelaufen.

  • Es ist ein technisches Problem bei der Anmeldung aufgetreten.

  • Ihr Browser blockiert Cookies oder Weiterleitungen.

  • Die Verbindung zur BundID konnte nicht vollständig hergestellt werden.

Was Sie jetzt tun können

Bitte versuchen Sie folgende Schritte:

  1. Starten Sie die Anmeldung erneut.

  2. Prüfen Sie, ob Cookies in Ihrem Browser aktiviert sind.

  3. Verwenden Sie ggf. einen anderen Browser oder ein anderes Gerät.

  4. Stellen Sie sicher, dass Ihre Internetverbindung stabil ist.

Hilfe / Support

Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

 

Support kontaktieren oder per E-Mail an support@paderborn.de

 

Dazu geben Sie bitte geben Sie wenn möglich folgende Informationen an:

  • Zeitpunkt des Fehlers

  • verwendeter Browser

  • ggf. angezeigte Fehlermeldung

Fehlerseite – Login mit dem Unternehmenskonto fehlgeschlagen

Anmeldung mit dem Unternehmenskonto fehlgeschlagen

 

Kurzbeschreibung

Leider konnte Ihre Anmeldung über das Unternehmenskonto nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Mögliche Ursachen

Dies kann verschiedene Gründe haben:

  • Die Anmeldung beim Unternehmenskonto wurde abgebrochen.

  • Die Sitzung ist abgelaufen.

  • Es ist ein technisches Problem bei der Anmeldung aufgetreten.

  • Ihr Browser blockiert Cookies oder Weiterleitungen.

  • Die Verbindung zum Unternehmenskonto konnte nicht vollständig hergestellt werden.

Was Sie jetzt tun können

Bitte versuchen Sie folgende Schritte:

  1. Starten Sie die Anmeldung erneut.

  2. Prüfen Sie, ob Cookies in Ihrem Browser aktiviert sind.

  3. Verwenden Sie ggf. einen anderen Browser oder ein anderes Gerät.

  4. Stellen Sie sicher, dass Ihre Internetverbindung stabil ist.

Hilfe / Support

Sollte das Problem weiterhin bestehen, wenden Sie sich bitte an unseren Support.

 

Support kontaktieren oder per E-Mail an support@paderborn.de

 

Dazu geben Sie bitte geben Sie wenn möglich folgende Informationen an:

  • Zeitpunkt des Fehlers

  • verwendeter Browser

  • ggf. angezeigte Fehlermeldung

Hinweise

  • Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Die Anzeige muss gemäß § 23 Abs. 3 der 1. SprengV mindestens zwei Wochen vorher beim Ordnungsamt vorliegen, für Feuerwerke in der Nähe von Eisenbahnanlagen oder Flughäfen vier Wochen.
     
  • Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alltagsheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern sind ausnahmslos verboten (§ 23 Abs. 1 1. SprengV).​
     
  • Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein (§11 LImschG).
     
  • Dem Antrag sind ein Lageplan sowie eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, auf dem das Feuerwerk abgebrannt wird, beizufügen.

Antragsteller*in

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID

Professioneller Pyrotechniker

Nummer und Datum des Erlaubnisbescheides nach den §§ 7, 27 SprengG oder Nummer und Datum des Befähigungsscheins nach § 20 SprengG und ausstellende Behörde.

Feuerwerk

Zeitangabe

Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr, in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein (§11 LImschG).

Feuerwerkskörper

Feuerwerkskörper:

Sicherung

Auftraggeber/in

Formularkennung: 3201002

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