Antrag verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen

Datenschutz
Hinweise
Antragsteller
Baumaßnahme
Verkehrseinschränkung
Verantwortliche
Nachweise
Zusammenfassung
Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Hinweise

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 Abs. 6 StVO werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Verkehrszeichenplan
  • Lageplan
  • Umleitungsplan
  • Bilder der Örtlichkeit
  • Signalzeitenplan
  • MVAS-Nachweis der verantwortlichen Person und ihres Stellvertreters
     

Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes durch den Bauunternehmer bedarf es gemäß Rn. 66-68 VwV-StVO zu §45 Absatz 6 in den nachfolgenden Fällen nicht:

  1. Bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken.
    Dies setzt voraus, dass die Auswirkungen der Arbeitsstelle auf den Straßenverkehr tatsächlich so geringfügig sind, dass der Eintritt konkreter Gefahr als ausgeschlossen anzusehen ist.
  2. Wenn ein geeigneter Regelplan besteht.
    Ein geeigneter Regelplan liegt vor, wenn die in Anlage der RSA abgebildete Regelpläne unverändert übernommen werden können.
  3. Wenn die zuständige Behörde selbst einen Plan aufstellt.
     

Falls eine verkehrsrechtliche Anordnung– insbesondere wegen zu kurzfristiger Antragstellung – noch nicht vorliegt, wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Baumaßnahme noch nicht durchgeführt werden darf. Bei Zuwiderhandlungen werden wir die Einleitung eines Bußgeldverfahrens prüfen (siehe Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Verkehrszeichen u. Verkehrseinrichtungen - § 45 Abs. 4 u. 6 StVO, TBNR 145606: Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Baubeginn eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung des Verkehrs einzuholen.).

Bezüglich einer ggf. erforderlichen Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen z. B. zur Materiallagerung, als Containerstellplatz oder als Stellfläche für Gerüste oder stationärem Kran, setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit dem Straßen- und Brückenbauamt, Tel. 05251/88-0 in Verbindung. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgt unabhängig von dieser verkehrsrechtlichen Anordnung.

Angaben zur Antragstellenden juristischen Person / Personengesellschaft

Gewerblich:
Juristische Person:

Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit. Juristische Personen des Privatrechts sind z.B. eingetragene Vereine, wirtschaftliche Unternehmen als Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z.B. Gemeinden.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Beispiele dafür sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • GmbH & Co. KG.

Einzelunternehmen:
Ein Einzelunternehmen ist jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler und das Unternehmen eines eingetragenen (Einzel-)Kaufmanns/(Einzel-)Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Hinweis: Der Name darf maximal 64 Zeichen lang sein.

Angaben zur Kontaktperson / vertretungsberechtigten Person

Geben Sie den Nachnamen, Zunamen bzw. Familiennamen an.

Bitte tragen Sie mindestens die Telefonnummer oder die E-Mailadresse ein.

Bitte tragen Sie mindestens die Telefonnummer oder die E-Mailadresse ein.

Erreichbarkeit der Buchhaltung

Beschreibung der Baumaßnahme
Lage der Baustelle
Dauer der Baumaßnahme
Informationen zu Verkehrseinschränkungen
Zusätzliche Informationen
Verantwortliche Personen für die Baumaßnahme

Für die Arbeitsstelle des zuvor genannten Antragsstellers übernimmt die genannte Person die Funktion des Verantwortlichen gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Sie trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherung und hat jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort. Zudem verfügt sie über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des zuvor genannten Antragsstellers. Die genannte Person ist unter der angegebenen Mobilrufnummer auch außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar. Sollte sie für einen bestimmten Zeitraum verhindert sein, sorgt sie dafür, dass ein Stellvertreter erreichbar ist.

Verantwortliche Person
Stellvertretende Person
LSA verantwortliche Person
Verantwortliche Person außerhalb der Arbeitszeit
Erforderliche Nachweise und Anlagen

Formularkennung: 3207004

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