Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.
Machen Sie hier bitte Angaben zu Ihrer Person. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Paderborn. Eigenbewerbungen sind zulässig.
Die Leistungen müssen im Gebiet der Stadt Paderborn erbracht worden sein oder sich darauf beziehen. Eine Ausnahme bildet die Repräsentation der Heimat auf nationaler und internationaler Ebene.
Vorgeschlagen werden können natürliche Personen, Vereine, Verbände, Institutionen oder Personenvereinigungen. Es können auch mehrere Körperschaften gemeinsam für eine kooperative Leistung vorgeschlagen werden. Eine Person oder Institution, die in den zwei Jahren zuvor den Heimat-Preis des Kreises Paderborn erhalten hat, darf nicht für den Heimat-Preis der Stadt Paderborn vorgeschlagen werden. Eine Person oder Institution, die mit dem Kulturpreis der Stadt Paderborn ausgezeichnet wurde, darf nicht für dieselbe Aktivität für den Heimat-Preis der Stadt Paderborn vorgeschlagen werden.
Wenn Sie möchten, können Sie hier Anlagen zur weiteren Darstellung Ihres Vorschlages anfügen.