Vollmacht als Bauherrschaft

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Weitere der Bauherrschaft angehörige natürliche Person
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Angaben zur bevollmächtigten Person

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für das Vorhaben

auf dem Grundstück

in meinem/unseren Namen

Anträge und/oder Anzeigen nach der BauO NRW 2018 und § 31 BauGB zur Verwirklichung meines/unseres Vorhabens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen/einzureichen sowie Schriftverkehr und Verfahrenskommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde zu führen, Bauvorlagen nachzureichen, die Bauakten einzusehen und zu nutzen, Tekturen und Nachträge einzureichen, verbindliche Erklärungen in meinem/unserem Namen gegenüber der Baubehörde abzugeben, Bescheide und Mitteilungen der Bauaufsichtsbehörde einschließlich Zustellungen entgegenzunehmen. Diese Vollmacht beinhaltet nicht das Recht, Baulasten zu unterzeichnen und zu übernehmen.

Hinweise

  • Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod der Bauherrschaft oder durch die Auflösung der vollmachtgebenden Gesellschaft. Der Widerruf der Vollmacht hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen und wird gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erst nach dessen Zugang wirksam (§ 14 Abs. 1 VwVfG NRW).
  • Die Bauherrschaft bleibt weiterhin alleiniger Gebührenschuldnerin im Sinne von § 13 Abs.1 Nr. 1 GebG NRW.
  • Die/der Entwurfsverfassende hat im Umfang ihrer/seiner Vollmacht das Recht, Untervollmachten an weitere in dem Büro der/des Entwurfsverfassenden tätige bauvorlageberechtigte Personen zu erteilen.
    • Die Wirksamkeit der für und gegen Sie gerichteten Bescheide erfolgt mit der Bekanntgabe an die/den Entwurfsverfassende(n) bzw. die/den Bevollmächtigte(n) (§ 43 Abs.1 S. 2, § 41 Abs. 1 S. 2 VwVfG NRW).

Als Bauherrschaft erkläre ich mich/ erklären wir uns damit einverstanden, dass die
Verfahrenskommunikation grundsätzlich elektronisch durchgeführt sowie der Bescheid oder die
Genehmigung mir/uns/unserem Bevollmächtigten ausschließlich in elektronischer Form
übermittelt wird

Als Entwurfsverfassende(r) oder sonstige(r) Bevollmächtigte(r) erkläre ich, dass ich die
erforderlichen Unterlagen zum oben benannten Vorhaben im Rahmen des digitalen
Baugenehmigungsverfahrens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einreichen werde.
Aufgrund meiner Bevollmächtigung werde ich die Bauherrschaft über alle verfahrensrelevanten
Mitteilungen der Bauaufsichtsbehörde informieren. Diese Vollmacht ist von mir bis zum
Abschluss des Vorhabens sicher zu verwahren und auf Verlangen der zuständigen
Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Im Falle des Tätigwerdens als Entwurfsverfassende(r) gelten
die von mir eingereichten Bauvorlagen auch ohne Unterschrift oder digitale Signatur als von mir
verbindlich aufgestellte oder anerkannte Bauvorlagen.

Als Entwurfsverfassende(r) erkläre ich, dass soweit nach § 67 Absatz 1 BauO NRW 2018 eine Bauvorlageberechtigung erforderlich ist, ich bauvorlageberechtigt im Sinne des § 67 Absatz 3 BauO NRW
2018 bin.

bauvorlageberechtigt:

Auf der nächsten Seite haben Sie die Möglichkeit, die Datei auszudrucken. Bitte unterzeichnen Sie die Vollmacht und schicken sie eingescannt an bauinfo@paderborn.de.

Formularkennung: 6301101

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