Projektstipendium

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Antragsteller
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Kostenplan
Finanzierungsplan
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Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Angaben zur Antragsteller*in

Leider nichts.

 

Das Konzept legt fest:
4.7.1. Es können im Antrag nur Projektvorhaben benannt werden, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Der Vorhabenbeginn ist ab dem Tag der Antragstellung (Eingang beim Kulturamt) zugelassen. Hieraus leitet sich kein Anspruch auf eine Förderung ab.

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:

 

Projektstipendien: 30.11. des Vorjahres (7.1.1.1. des Kulturförderkonzepts) Für 2026 wurde eine Ausnahmeregelung getroffen: 3. September 2026

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:

 

Projektstipendien: 30.11. des Vorjahres (7.1.1.1. des Kulturförderkonzepts) Für 2026 wurde eine Ausnahmeregelung getroffen: 31. Juli 2026

Projektstipendien richten sich ausschließlich an in Paderborn ansässige Künstler/innen, Kulturmanager/innen oder künstlerisch tätige Gruppierungen. Sie sollen verbesserte Rahmenbedingungen für ein bestimmtes künstlerisches Projektvorhaben bieten und können als Exzellenz- oder Nachwuchsförderung vergeben werden.

(2.3.4. des Konzepts)

 

Die Projektstipendien stehen ausschließlich in Paderborn ansässigen Künstlerinnen und Künstlern oder künstlerisch tätigen Gruppen mit einer kontinuierlichen Betätigung in den zwei Jahren vor dem jeweils laufenden Haushaltsjahr offen, die keine Basisförderung erhalten bzw. erhalten können.

(3.5. des Konzepts)

 

Das heißt im Umkehrschluss:
Vereine oder vereinsähnliche Gruppen können an dieser Stelle keinen Antrag stellen.

Ansprechperson in der Gruppe:

Postadresse:

Kontaktdaten:

Angaben zum Projekt

Das Projektende ist immer genau ein Jahr nach dem Projektbeginn.

Es bedeutet:
Wann beginnen Ihre projektbedingten Ausgaben?
Wann werden die ersten Aufträge erteilt? Wann werden die ersten Verträge geschlossen?

Spätestens sechs Monate nach dem Projektende ist dem Kulturamt ein Sachbericht über as Projekt vorzulegen.

Kostenplan

Bei Projektstipendien ist der Kosten- und Finanzierungsplan sehr viel grober als bei anderen Förderlinien und basiert häufig auf Schätzungen. Dennoch bitten wir Sie, uns einen Kostenrahmen zu nennen, den Sie erwarten.  

Um es Ihnen leichter zu machen und damit Sie nichts vergessen, haben wir einige typische Kostenpositionen aufgeführt. Sie dürfen auch einen Anteil Ihrer Lebenshaltungskosten  anführen, die Sie nicht durch andere Einnahmen decken können, weil Sie sich dem Projekt widmen. Am Schluss gibt es auch noch die Option "andere Projektkosten".

 

Wichtig:
Sie müssen diese Kosten später nicht nachweisen!
Diese Kosten haben keinen zwingenden Einfluss auf die Höhe des eventuellen Stipendiums.

Was hier eingetragen werden muss, steht ganz allgemein unter 7.1.2. im Konzept:

 

- Ausgaben, die Sie für das Projekt haben werden 
(z.B. Mieten für Technik oder Räume, Aufträge, Gebühren, Öffentlichkeitsarbeit, ggf. Mitarbeitende)
Honorar- und Personalausgaben sind in angemessener Höhe und unter Berücksichtigung fachspezifischer Honoraruntergrenzen anzugeben.

Geschätzte Sachkosten (Technik, Werbung, Raummieten, Materialien, Transporte, Reisekosten, Versicherungen, Urheberabgaben etc.)

Nein, Mieten meint hier Atelier-Mieten, Proberaummieten o.ä.

Personalkosten für nicht fest angestellte Kräfte, die zu Ihrem Projekt beitragen

Nein, Honorare für die Beteiligten selbst können Sie hier nicht eintragen. Auch nicht Honorare für dauerhaft für Sie arbeitende Künstlerinnen/Künstler. Es kommen nur Honorare für Künstlerinnen und Künstler infrage, denen Sie einen Auftrag eigens für dieses Projekt erteilen.

 

Hier sollten Sie Personalkosten eintragen, die Sie konkret dem Projekt zuordnen können, die aber nicht von den Aufwendungen für Technik, Transport, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Materialien, Mieten, Versicherungen, Urheberabgaben abgedeckt werden. 
Das können z.B. Kosten für Leitungs- oder Assistenzkräfte sein, die eigens für die Organisation des Projekts angestellt oder beauftragt werden.

 

Bitte geben Sie als Erläuterung auch an, ob Sie dieses Personal beauftragen und dafür eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß UStG bekommen oder Sie dieses Personal beschäftigen (z.B. geringfügige Beschäftigung? Kurzfristige Beschäftigung?)

 

Bitte beachten Sie bei dieser Art von Personal unbedingt alle gewerberechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steurrechtlichen Vorschriften.

Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen

Das sind Gegenstände, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen. Notwendige Ankäufe solcher Gegenstände, die eigens für das Projekt angeschafft werden, sind bis zu einer Höhe von 800 € netto förderfähig.

 

Größere bewegliche Gegenstände, die man braucht, müssen in der Regel gemietet werden: Flügel, Strom-Generatoren oder was auch immer. Kosten dafür gehören weiter oben in das Kästchen "Mieten".

 

Es kommt aber in seltenen Fällen vor, dass die Miete unwirtschaftlich ist, weil ein Kauf tatsächlich günstiger ist als die Miete oder weil eine Miete gar nicht möglich ist (z.B. bei Notensätzen in Chor- oder Orchesterstärke, die der Verlag nicht zur Miete anbietet.). Dann gehört es hierhin, am besten mit Erläuterung.

 

(Geregelt ist das in 5.4.1.7 des Konzepts)

Lebenshaltungskosten im Projektzeitraum, die Sie nicht durch andere Einnahmen decken können, weil Sie sich dem Projekt widmen

Bitte schätzen Sie diese Angabe.

Andere Projektkosten

 

 

€

 

 

€

Finanzierungsplan

Bei Projektstipendien ist der Kosten- und Finanzierungsplan sehr viel grober als bei anderen Förderlinien und basiert häufig auf Schätzungen. Gerade bei den Einnahmen besteht häufig große Unsicherheit. Dennoch bitten wir Sie, uns eine Schätzung zu nennen, wie Sie hoffen, Ihr Projekt zu finanzieren.  

Um es Ihnen leichter zu machen und damit Sie nichts vergessen, haben wir einige typische Finanzierungsquellen aufgeführt.  Am Schluss gibt es auch noch die Option "andere Einnahmen" und "Eigenanteil" - der "Eigenanteil" lässt sich manchmal nicht vermeiden. 

 

Wichtig:
Sie müssen diese Einnahmen später nicht nachweisen!
Es besteht für die Stadt keine Verpflichtung, das eventuelle Stipendium zu gewähren, weder dem Grunde noch der Höhe nach. 

Eintrittskartenverkauf oder Teilnahmeentgelte

Verkauf von Kunstwerken

Verkauf von Programmheften, Katalogen o.ä.

Bitte hier nur den ERLÖS eintragen, nicht sämtliche Ausgaben und Einnahmen.

Verkauf von Merchandising-Artikeln

Bitte hier nur den ERLÖS eintragen, nicht sämtliche Ausgaben und Einnahmen.

Werbeeinahmen

Projektbezogene Spenden

Eine Spende ist eine Leistung ohne Gegenleistung. Häufig kann aber, z.B. von gemeinnützigen Vereinen, eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die der Spender steuerlich geltend machen kann, in der Regel aber nicht als Betriebsausgabe.

 

"Projektbezogen" bedeutet, dass für den Antrag auf Projektförderung zweckgebundene Spenden relevant sind, die nicht die institutionelle Arbeit insgesamt unterstützen, sondern ein bestimmtes Projekt als Zweck.

 

Allgemeine, nicht zweckgebundene Spenden, z.B. für eine Vereinsarbeit, können hier nicht eingetragen werden. Sie zählen zum finanziellen Eigenanteil.

Zahlungen von Auftraggeberinnen/-gebern

Private Sponsoringgelder

Sponsoring ist ein Geschäft mit Leistung und Gegenleistung. In der Regel gibt ein kommerzielles Unternehmen Geld oder eine Sach- oder Dienstleistung und die gesponserte Institution nennt den Sponsor und hebt ihn hervor, verlinkt womöglich von der Website aus, um für den Sponsor zu werben und dessen Image aufzuwerten. In der Regel gibt es einen  Sponsoring-Vertrag. Sponsoring ist für den Gesponserten steuerlich relevant. Sponsoring ist auf der Seite des Sponsors eine Betriebsausgabe.

 

Sach- oder Dienstleistungs-Sponsoring kann leider nicht eingetragen werden, da dem keine Ausgaben gegenüber stehen.

andere städtische Förderungen als die vom Kulturamt 

Es kommt vor, dass eine Aktivität nicht nur aus der Kulturförderung gefördert wird, sondern auch aus einer anderen städtischen Quelle, beispielsweise Wirtschaftsförderung, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, Sozialförderung, Sportförderung oder Verlustausgleich in der Kulturwerkstatt.

 

Sie sind verpflichtet, hier anzugeben, falls Sie einen weiteren Förderantrag bei der Stadt beabsichtigen oder schon gestellt haben.

 

Wenn das bei Ihnen aber nicht der Fall ist, lassen Sie das Feld leer oder tragen Sie eine Null ein.

 

(4.4. des Konzepts)

weitere öffentliche Zuwendungen außerhalb der Stadt Paderborn

Damit sind Förderungen gemeint, die von anderen kommunalen Trägern kommen (z.B. Kreis Paderborn) oder vom LWL, vom Land NRW, von der Bundesrepulik Deutschland oder der EU.

 

Dazu zählen auch Förderungen, die mittelbar erfolgen, z.B. über den Landesmusikrat, die LAG Soziokultur NRW o.ä. Oft gibt es auch Bundsförderprogramme, die über vermittelnde Institutionen ausgezahlt werden. - Im Zweifelsfall bitte beim Förderer nachfragen.

andere Einnahmen

Hier können zum Beispiel Förderungen von Stiftungen eingetragen werden.

Eigenanteil durch andere Einnahmen oder Vermögen

automatische Prüfung

Entsprechen die Kosten der Finanzierung?

Ja! Sie müssen nichts weiter tun.

Nein. Bitte überarbeiten Sie den Kosten- und Finanzierungsplan.

Maximalbetrag vom Förderbudget für Projektförderungen für Projekte ohne Gewinnerzielungsabsicht

Okay! Sie müssen nichts weiter tun.

Der beantragte Zuschuss übersteigt leider die Maximalgrenze. Bitte senken Sie die Kosten oder erhöhen Sie die anderen Finanzierungsquellen.

automatische Berechnungen

Formularkennung: 4100006

all fields marked with a (*) are required and must be filled out