Nein, Honorare für die Beteiligten selbst können Sie hier nicht eintragen. Auch nicht Honorare für dauerhaft für Sie arbeitende Künstlerinnen/Künstler. Es kommen nur Honorare für Künstlerinnen und Künstler infrage, denen Sie einen Auftrag eigens für dieses Projekt erteilen.
Hier sollten Sie Personalkosten eintragen, die Sie konkret dem Projekt zuordnen können, die aber nicht von den Aufwendungen für Technik, Transport, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Materialien, Mieten, Versicherungen, Urheberabgaben abgedeckt werden.
Das können z.B. Kosten für Leitungs- oder Assistenzkräfte sein, die eigens für die Organisation des Projekts angestellt oder beauftragt werden.
Bitte geben Sie als Erläuterung auch an, ob Sie dieses Personal beauftragen und dafür eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß UStG bekommen oder Sie dieses Personal beschäftigen (z.B. geringfügige Beschäftigung? Kurzfristige Beschäftigung?)
Bitte beachten Sie bei dieser Art von Personal unbedingt alle gewerberechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steurrechtlichen Vorschriften.