Allgemeine Informationen zu diesem Formular:
Diese Onlinedienstleistung dient lediglich der ersten Kontaktaufnahme. Sie richtet sich sowohl an Personen, die ein Kind adoptieren möchten als auch an Eltern, die sich mit dem Gedanken tragen, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Grundsätzlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes. Nach Absendung des Formulars wird sich eine Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen:
Eine ausführlichere Liste der Voraussetzungen finden Sie im Digiport unter Adoptionen. An dieser Stelle ist lediglich eine kurze Zusammenfassung abgebildet.
- langjährige und stabile Ehe
- Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse
- medizinische Stellungnahme zur Gesundheit
- angemessener Alterabstand von Eltern zum Kind
- Berufstätigkeit und kindliche Bedürfnisse müssen abgestimmt werden
- gesicherte finanzielle Situation
Wartezeiten:
Mehrjährige Wartezeiten sind nicht auszuschließen. Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf eine Vermittlung.
Adoptionsverfahren:
Grundsätzlich kann ein Kind nach dessen Geburt aufgenommen werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Informationen zu diesen Bestimmungen finden Sie hier:
Weiterführende Informationen und Links:
Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Thema Adoption und Adoptionsvermittlung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen des Bundesverbandes für Pflege- und Adoptivfamilien e.V. (PFAD) finden Sie hier.
Allgemeine Informationen des Familienportals zu Adoptionen in Deutschland finden Sie hier.
Weitere Publikationen des BMFSFJ zum Thema finden Sie hier.
Informationen zu Auslandsadoptionen vom Bundesamt für Justiz finden Sie hier.
Informationen des Familienportals zu Auslandsadoptionen finde Sie hier.