Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.
Mit privater Fläche ist beispielsweise ein Parkplatz auf dem eigenen Wohngrundstück, ein Parkplatz auf einem Geschäftsgrundstück oder ein Mieterparkplatz im gesperrten Bereich gemeint.
Die Auswahl für keine geeigente Möglichkeit zum Abstellen des Fahrzeuges auf privater Fläche schließt eine Ausstellung einer Durchfahrerlaubnis aus. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.