Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.
Die mit diesem Vordruck erfragten Angaben werden aufgrund § 67a Abs1 SGB X erhoben. Die Angaben werden zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) benötigt.
Sehr geehrte/r Antragsteller*in, diese Hinweise sollen Ihnen den Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten erleichtern. Dennoch wird es vielfach erforderlich werden, weitere Nachweise zu erbringen, da die Voraussetzungen für eine Leistung durch den Sozialhilfeträger so umfangreich sind, dass nicht alle Konstellationen mit dieser Information abgedeckt werden können. Wir bitten in diesem Fall daher bereits jetzt um Ihr Verständnis. Auch sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Sie selbst damit einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, der folglich auch diverse Angaben zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen erfordert. Zuständig für die Bearbeitung ist die Gemeide, die für die verstorbene Person bis zum Tode Sozialhilfe geleistet hat, in anderen Fällen die Gemeinde am Sterbeort (nicht Wohnort). Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
a) die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
b) die verstorbene Person keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat, c) Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen, insbesondere nicht durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Bestatter bzw. dem Garten- und Friedhofsamt oder durch Aufnahme eines Verbraucherkredites bei Ihrer Bank d) es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Daher werden zur Antragsbearbeitung grundsätzlich die nachfolgenden Informationen und/oder Belege -soweit vorhanden- benötigt:
Wer Sozialhilfeleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistungen erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I). Der Leistungsträger kann gemäß § 66 Abs.1 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, wenn derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB I nicht nachkommt und hierdurch die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert wird. Ich versichere / wir versichern, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahr sind. Es ist bekannt, dass unvollständige oder unwahre Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nachsichziehen kann (§ 263 Strafgesetzbuch - StGB) und zu Unrecht erhaltene Leistungen erstattet werden müssen. Ich bin / wir sind verpflichtet, unverzüglich und unaufgefordert Änderungen in den Verhältnissen (Rechtstellung zum/zur Verstorbenen, Erbanteile, tatsächliche Bestattungskosten, Höhe des Nachlasses, Leistungen Dritter) mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dies gilt auch für Änderungen, die erst nach einer eventuellen Übernahme der Bestattungskosten eintreten.
Geben Sie den Nachnamen, Zunamen bzw. Familiennamen an.
zuletzt wohnhaft:
Bitte geben Sie den Ort an, in dem die Vertorbene Person ihre Sozialhilfe bezogen hat.
Bitte geben Sie hier, sofern bekannt, das Aktenzeichen der erhaltenen Sozialhilfe an.
Geben Sie den Geburtsnamen an. Der Geburtsname entspricht dem Familiennamen einer Person vor der Schließung der ersten Ehe bzw. dem Eingehenden der ersten Lebenspartnerschaft.
nur bei Lebenspartnerschaft mit der verstorbenen Person
Ich bin
Diese Person ist
Euro
Bitte geben Sie die Bestattungskosten an, die tatsächlich angefallen sind.
Für weitere Angaben drücken Sie bitte auf das Plus
Bitte Tragen Sie hier die Bankverbindung, Sparbuch Nr., (VL-) Ratensparvertrag Nr., Bausparvertrag Nr., Wertpapiere oder ähnliches ein.
Aufgrund meiner finanziellen Verhältnisse bin ich nicht in der Lage, die Kosten der Bestattung zu tragen.
Um unnötige Vollstreckungsmaßnahmen Dritter während des laufenden Antrages zu vermeiden, ist es sinnvoll, die beteiligten Gläubiger (Ordnungsamt oder Bestatter und/oder Friedhofsamt) - auf Anfrage - über die Antragstellung, die Fortdauer des Verfahrens und den Verfahrensabschluss zu informieren. Diese Informationsweitergabe erfordert nach §§ 67 b SGB X Ihre Einwilligung.
1. Mein/unser Name 2. Datum der Antragstellung 3. Verfahrensstand und voraussichtliche Dauer 4. Verfahrensabschluss und Ergebnis