Hinweise
Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren.
In besonderen Fällen ist eine Befreiung möglich.
Ihren Antrag können Sie mit diesem Onlinedienst stellen.
Die Voraussetzungen sind:
- Sie benötigen dauerhaft Hilfe, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie
- langfristig in einem Pflegeheim oder Krankenhaus untergebracht sind,
- eine Behinderung haben und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können,
- auf Dauer ein öffentlich bestellter Betreuer oder Bevollmächtigter vertritt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde gemeldet.
Es sind Nachweise darüber erforderlich, dass Sie nicht selbstständig am Öffentlichen Leben teilnehmen können.
Die Befreiung kann auch Ihre öffentliche Vertretung (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) für Sie beantragen.
Diese reicht dann zusätzlich ihren Personal- und Betreuer-Ausweis bzw. die beglaubigte Vertretungsvollmacht mit ein.
Hier finden Sie die Anlage (Seite 2), die von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, der Einrichtung oder des Pflegedienstes auszufüllen ist und abschließend mit dem Antrag zusammen einzureichen ist.