Befreiung von der Ausweispflicht

Datenschutz
Hinweise
Antragsdaten
Unterlagen
Zusammenfassung
Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Hinweise

Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren.
In besonderen Fällen ist eine Befreiung möglich.

Ihren Antrag können Sie mit diesem Onlinedienst stellen.
Die Voraussetzungen sind:

  1. Sie benötigen dauerhaft Hilfe, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
    Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie
    • langfristig in einem Pflegeheim oder Krankenhaus untergebracht sind,
    • eine Behinderung haben und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können,
    • auf Dauer ein öffentlich bestellter Betreuer oder Bevollmächtigter vertritt.
  2. Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  3. Sie sind mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde gemeldet.

Es sind Nachweise darüber erforderlich, dass Sie nicht selbstständig am Öffentlichen Leben teilnehmen können.

Die Befreiung kann auch Ihre öffentliche Vertretung (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) für Sie beantragen.
Diese reicht dann zusätzlich ihren Personal- und Betreuer-Ausweis bzw. die beglaubigte Vertretungsvollmacht mit ein.

 

Hier finden Sie die Anlage (Seite 2), die von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, der Einrichtung oder des Pflegedienstes auszufüllen ist und abschließend mit dem Antrag zusammen einzureichen ist.

Antragsdaten
Daten Antragsteller*in
Daten Betroffene*r

Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen werden für die Bearbeitung des Antrages benötigt?

  1. Nachweis, dass die Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll, nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
    • Beispiel: Bescheinigung der Hausärztin/des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes
  2. Bei einem Antrag durch einen abweichenden Antragssteller (Vertreter/Vertreterin bzw. Betreuer/Betreuerin):
    • Nachweis der Vertretung durch eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis (Anlage Seite 2)
    • Kopie des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) des abweichenden Antragsstellers
Notwendige Unterlagen bereitstellen
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Formularkennung: 1201001

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