Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.
Mit dem Formular „Anzeige einer Veranstaltung“ haben Sie die Möglichkeit, uns die Rahmenbedingungen Ihrer Veranstaltung mitzuteilen. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Angaben zu Ihrer geplanten Veranstaltung möglichst vollständig und genau aus. Wenn Sie einzelne Angaben noch nicht machen können, geben Sie bitte Schätzungen ab und erläutern diese im Freitext am Ende des Formulars. Mit Ihren Angaben wird u.a. beurteilt, ob bei Ihrer Veranstaltung ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht und welche Maßnahmen in diesem Fall zu treffen sind. Ihre Daten werden dazu an verschiedene Stellen innerhalb der Stadtverwaltung (i.d.R. Feuerwehr und Bauordnungsamt) und die Polizei weitergegeben. Diese Stellen geben entsprechende Stellungnahmen ab. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung über das o. g. Formular ggfls. bereits eine Gebührenpflicht auslöst. Sollten Sie vorab unser Beratungsangebot zu Ihrer Veranstaltung nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonen“ oder schreiben Sie uns eine E-Mail an Gefahrenabwehr@paderborn.de.
Das heutige Datum.
Legen Sie für jeden Tag die Betriebszeiten an.
Kontaktdaten des Veranstalters
Kontaktdaten der verantwortlichen Person
Kontaktdaten der Person während der Veranstaltung
Bitte fügen Sie im letzten Schritt als Anlage eine Liste der vorgesehenen Schankwirte hinzu
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, anzumelden. Die Anmeldung einer Tanzveranstaltung finden Sie hier im DigiPort.
Hinweis: Zum Schutz der Nachtruhe sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (s. § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW)
Geben Sie hier den Zeitraum an, in welchen öffentliche Straßen benutzt werden.
Datum und Uhrzeit
Datum
*Die verkehrliche Absicherung kann im Einzelfall nach vorheriger Prüfung durch Polizei und oder Feuerwehr in Abhängigkeit der verkehrlichen Notwendigkeit und vorhandener Kapazitäten erfolgen
Anlagen (verpflichtend ist ein Lageplan/Streckenplan beizubringen, weiter können evtl. schon erteilte Genehmigungen, Reisegewerbekarten, Veranstaltererklärung, Versicherungsbestätigung o.ä. beigebracht/hochgeladen werden). Bitte beachten Sie, dass nur Dateien im PDF- oder JPG-Format hochgeladen werden dürfen. Um weitere Anlagen hinzuzufügen, betätigen Sie die grüne Schaltflächte "Weitere Anlage".