Antrag auf Bewilligung von Projektförderung nach dem Kulturförderkonzept der Stadt Paderborn

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Finanzierungsplan
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Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Antragstellende Institution / Allgemeine Angaben

Das ist der Ausnahmefall, der nicht vorkommen sollte.

 

Wenn er doch vorkommt, muss ein gesonderter Antrag mit besonderer Begründung gestellt werden.

 

Das Konzept legt fest:
Anträge, die nach Beginn der zu fördernden Aktivität eingereicht werden, können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.

 

 (4.6.4. des Konzepts)

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:
Projektförderung:
28./29.02., 30.06. und 30.09. eines laufenden Jahres
oder 31.10. des Vorjahres.
Für 2026 wurde ausnahmsweise noch die Frist 30.05. eingefügt.

Die Beantragung von Förderungen ab einer Höhe von 25.000 Euro bedarf zwingend der Antragstellung zum 31.10. des Vorjahres!
 
Über Anträge auf Projektförderung innerhalb eines Haushaltsjahres soll jeweils spätestens bis vier Wochen nach den Fristen entschieden werden. (Im Falle der Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch den Kulturausschuss (Förderhöhe über 15.000 Euro) verlängert sich dieser Zeitraum bis zu dessen nächster Sitzung.

Für die Antragstellung gelten folgende Fristen:

Projektförderung:
28./29.02., 30.06. und 30.09. eines laufenden Jahres
oder 31.10. des Vorjahres.


Die Beantragung von Förderungen ab einer Höhe von 25.000 Euro bedarf zwingend der Antragstellung zum 31.10. des Vorjahres!
 

Über Antrage auf Projektforderung innerhalb eines Haushaltsjahres soll jeweils spätestens bis vier Wochen nach den Fristen entschieden werden. (Im Falle der Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch den Kulturausschuss (Forderhohe über 15.000 Euro) verlängert sich dieser Zeitraum bis zu dessen nächster Sitzung.

Die Projektförderung steht unabhängig von der Rechtsform und der Ansässigkeit allen kulturtreibenden Vereinen und Vereinigungen von mehr als vier Personen offen, deren Projekt sich originär an die Paderborner Bevölkerung wendet.
 

(3.3. des Konzepts)


Das heißt im Umkehrschluss:


Einzelpersonen können an dieser Stelle keinen Antrag stellen.
 

Für Produktionen, die nur Halt in Paderborn machen oder bei denen Paderborn nur in einem großen Einzugsbereich liegt, die aber nicht eigens oder wenigstens in erster Linie für Paderborn produziert sind, kann kein Antrag gestellt werden.

Dann sind Sie wahrscheinlich eine GbR:
Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Form der Personengesellschaft, die sich formlos gründet, wenn sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. (Man kann das natürlich auch schriftlich machen!)

Hinweis: Bei der GbR haftet jedes Mitglied.

Postadresse

Unsere Kontaktadresse ist nicht in Paderborn. Ist das ein Problem?

 

Nein, kein Problem. Wichtig ist, dass sich Ihr Projekt originär an die Paderborner Bevölkerung wendet
.

Für Produktionen, die nur Halt in Paderborn machen oder bei denen Paderborn nur in einem großen Einzugsbereich liegt, die aber nicht eigens oder wenigstens in erster Linie für Paderborn produziert sind, kann kein Antrag gestellt werden.
 

Nein, ausgeschlossen ist ein Antrag bei der Gewinnerzielungsabsicht nicht, aber es gelten besondere Regeln!


Es empfiehlt sich, bei einem solchen Antrag ganz besonders auf die Kriterien im Anhang des Konzepts zu achten. 


Die Höchstgrenze der Förderung ist hier geringer (nur ein Drittel von dem, was andere maximal bekommen können.)
 

Im Konzept findet sich das unter 3.3.2 und 5.3.2.2.

Wenn eine Institution vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf sie, wie der Name schon sagt, die Umsatzsteuer in Abzug bringen. Das bedeutet dann, dass im Kostenplan keine Bruttobeträge eingetragen werden dürfen, sondern nur Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

Hinweis: Sie dürfen bei den Kosten ausschließlich Nettobeträge eintragen!

Ansprechperson

Was für Funktionen könnten das sein?

 

Das können Funktionen wie Vorsitzende/r, Geschäftsführer/in, Schatzmeister/in, Projektleiter/in o.ä.sein.
Bei GbR bitten wir um den Eintrag "Projektverantwortliche/r".

Kontaktdaten

Institutionelle Bankverbindung

Bitte keine private Bankverbindung angeben.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unbar per Überweisung auf ein Bankkonto. Bei der Basisförderung ist ein institutionelles Konto erforderlich.

Angaben zum Projekt

Hier finden Sie eine Checkliste, worauf bei der Antragsprüfung geachtet werden sollte (Abschnitt "Downloads"):
Kulturförderkonzept - Digitales Serviceportal Paderborn

das bedeutet: Wann werden die ersten Aufträge erteilt? Wann werden die ersten Verträge geschlossen?

das bedeutet: Wann werden die letzten Rechnungen bezahlt? Wann sind die letzten finanziellen Details abgewickelt?

Das ist der Ausnahmefall, der nicht vorkommen sollte.

 

Wenn er doch vorkommt, muss ein gesonderter Antrag mit besonderer Begründung gestellt werden.

 

Das Konzept legt fest:
Anträge, die nach Beginn der zu fördernden Aktivität eingereicht werden, können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.

 

 (4.6.4. des Konzepts)

Dieses Datum hat Auswirkungen auf die Nachweispflicht! 

 

Nachweise müssen spätestens sechs Monate nach Ende des im Zuwendungsbescheid benannten Durchführungszeitraums vorgelegt werden.

 

Der Nachweis besteht aus zwei Teilen:
1. Sachbericht
2. Finanzbericht (Der Finanzbericht sieht ganz ähnlich aus wie der Kosten- und Finanzierungsplan.)

 

(7.3.1.2. des Konzepts)

Kostenplan

Um es Ihnen leichter zu machen und damit Sie nichts vergessen, haben wir einige typische Kostenpostionen aufgeführt. Am Schluss gibt es aber auch noch die Option "andere Projektkosten".


Wir würden uns freuen, wenn Sie bei jeder Kostenposition eine Erläuterung dazu geben, was sich hinter der Summe verbirgt und wie sie sich zusammensetzt.

- Kalkulierte Ausgaben, aufgeteilt in einzelne Kostenpositionen und Sachbereiche 
(z.B. (Künstler-)Honorare, Mieten für Technik oder Räume, Aufträge, Gebühren, Öffentlichkeitsarbeit)
Honorar- und Personalausgaben sind in angemessener Höhe und unter Berücksichtigung fachspezifischer Honoraruntergrenzen anzugeben.

 

Etwas genauer findet sich das unter Ziffer 5.4.1. des Konzepts. Unser kleiner Fragebogen führt sie zu allem, was dort als "zuwendungsfähig" aufgeführt ist.


Nicht zuwendungsfähig sind

5.4.1.4. Repräsentationskosten sowie Aufwendungen für Speisen und Getränke (außer Versorgung der Künstlerinnen und Künstler in angemessenem Rahmen).

 

5.4.1.5. anteilige Kosten an laufenden Betriebs- oder Personalkosten.

 

5.4.1.6. Entgelte, die in Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einer organschaftlichen Stellung bei dem Zuwendungsempfänger bzw. der Zuwendungsempfängerin oder einer ihm bzw. ihr zugehörigen Institution erbracht werden. [...also wenn z.B. jemand beim Verein o.ä. angestellt ist.]

 

5.4.1.7. Die Anschaffung von Vermögensgegenständen, die den Betrag gemäß § 36 Absatz 3 KomHVO NRW übersteigen. [Der liegt derzeit bei 800 €] Ausnahmen gelten nur, wenn eine Miete nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
 

Arbeit, die unentgeltlich in Form von nachzuweisendem unentgeltlichem bürgerschaftlichen Engagement (20,- € pro Stunde) gemacht wird.
(Achtung: Diese Postition darf maximal 20% des Gesamtprojekts ausmachen.)

 

 

€

(Dieser Wert wird automatisch eingetragen)

Honorare für Künstlerinnen / Künstler

Nein, das geht beides nicht!
Es kommen nur Honorare für Künstlerinnen und Künstler infrage, mit denen der Antragsteller/die Antragstellerin einen Vertrag eigens für dieses Projekt macht, aber z.B. nicht Dirigentinnen/Dirigenten, die man das ganze Jahr bezahlt, ebenso nicht Zahlungen an sich selbst, weil man selbst als Künstlerin/Künstler beteiligt ist.

Reisekosten

Die Reisekosten müssen angemessen und nachweisbar sein. Denken Sie von vornherein daran, wie Sie die bezahlten Reisekosten später nachweisen.

 

Richtschnur ist das Landesreisekostengesetz NRW (5.4.1.1. des Konzepts: "Die Berechnung von Reisekosten ist gemäß den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes NRW vorzunehmen.") Anerkennungsfähig sind z.B. Bahnfahrkarten 2. Klasse. Das Landesreisekostengesetz NRW legt derzeit für PKW 35 Cent pro km fest.

 

Bitte geben Sie an, für wen Sie Reisekosten geltend machen, z.B. für externe Künstlerinnen und Künstler (nicht für ortsansässige Vereinsmitglieder o.ä.) 

 

Bitte nehmen Sie von Fahrtkosten innerhalb Paderborns  Abstand, denn die sind zumutbar.

 

Bitte nehmen Sie von pauschalen Reisekostenerstattungen Abstand, denn die sind nicht nachweisbar.

 

Bei besonders hohen Reisekosten (Fernflugreisen o.ä.) sollten Sie vorher mit uns Kontakt aufnehmen.

Hotelkosten

Notwendige Hotelkosten werden erstattet. Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 

 

Übernachtungen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn beim Verwendungsnachweis eine ordentliche Rechnung gemäß UStG als Nachweis vorliegt. Private Übernachtungen sind daher in der Regel nicht zuwendungsfähig.

 

Die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer privaten Übernachtung von Künstlerinnen/Künstlern in Paderborn entstehen, können Sie ggf. beim bürgerschaftlichen Engagement (Stunden, die Sie dafür aufgewendet haben) oder bei "sonstigen Projektkosten" (Reinigungskosten o.ä.) geltend machen.  

Aufträge für Technik und Transport

Hier sind in erster Linie Aufträge gemeint, die Sie technischen Dienstleistern oder Transport-Dienstleistern erteilen und für die Sie eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß UStG erhalten.
Häufig fällt dies bei Veranstaltungstechnik an (Bühne, Tontechnik, Lichttechnik), aber z.B. auch bei einer Instrumentenleihe (Oft kommt alles aus einer Hand: Miete, Transport, Stimmung) oder bei technischen Gerätschaften für Ausstellungen. Wenn die Rechnung auch die Personalkosten umfasst, tragen Sie sie hier ein.

 

Gastronomie-Technik ist nicht förderfähig! Diese können Sie aber bei der Berechnung Ihres Erlöses aus Getränke- oder Snackverkauf einbeziehen. (vgl. das entsprechende Feld im Finanzierungsplan.)

Aufträge Werbung und Öffentlichkeitsarbeit

Typisch sind hier Kosten für grafische Leistungen, Druckkosten und Anzeigenschaltungen (auch online), manchmal auch für Texter/innen. Wichtig ist, dass Sie diese Kosten später mit ordentlichen Rechnungen gemäß UStG nachweisen können.

 

Nicht geltend gemacht werden können Kosten für Websites oder ähnliche Kanäle, die Ihre Institutionen ohnehin immer betreibt.

 

Kataloge gehören nicht zur Werbung. Kosten dafür sollten Sie bei "andere Projektkosten" angeben.

Mieten

Gemeint sind hier in erster Linie Mietkosten für Veranstaltungsräume oder Technik oder Instrumente, die Sie für das Projekt brauchen. Auch andere Mietkosten (Notenleihe ist manchmal mit Mietkosten verbunden) können Sie hier geltend machen. Am besten erläutern Sie, was Sie meinen.

 

Sofern die Miete eines Veranstaltungsraums oder auch eines Instruments direkt mit Personalkosten einhergeht (z.B. bei der Paderhalle, aber auch oft bei Instrumenten), können Sie das hier eintragen und entsprechend erläutern.

 

Nicht geltend gemacht werden können Mieten für Technik oder Räume, die ein Verein z.B. ganzjährig für Proben oder Atelierbetrieb mietet. Die Kosten müssen sich konkret und per Rechnung abgrenzbar auf das Projekt beziehen.

Andere Personalkosten für nicht fest angestellte Kräfte

Hier sollten Sie Personalkosten eintragen, die Sie konkret dem Projekt zuordnen können, die aber nicht von den Aufwendungen in den vorherigen Feldern Technik, Transport, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Geschäftsausgaben, Ehrenamtspauschale abgedeckt werden. 

 

Das können z.B. Kosten für Leitungs- oder Assistenzkräfte sein, die eigens für die Organisation des Projekts angestellt oder beauftragt werden.

 

Bitte geben Sie als Erläuterung auch an, ob Sie dieses Personal beauftragen und dafür eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß UStG bekommen oder Sie dieses Personal beschäftigen (z.B. geringfügige Beschäftigung? Kurzfristige Beschäftigung?)

 

Bitte beachten Sie bei dieser Art von Personal unbedingt alle gewerberechtlichen, sozialversicherungsrechlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.

Künstlersozialabgabe

Wer freischaffende Künstlerinnen/Künstler oder Publizistinnen/Publizisten beauftragt, ist in der Regel gesetzlich verpflichtet, die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen, um für die soziale Absicherung dieser Personengruppe zu sorgen. Das ist bei uns auch eine förderfähige Ausgabe.

Die Abgabe ist gesetzlich verpflichtend, unabhängig davon, ob die von Ihnen Beauftragten Mitglieder in der Künstlersozialkasse sind.

Näheres dazu und ob Sie zur Regel oder zur Ausnahme gehören, finden Sie auf der Website der Künstlersozialkasse: www.kuenstlersozialkasse.de

Urheberabgaben Gebühren (GEMA, VG, Wort, VG Bild, Tantiemen)

Wer urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, muss dafür bezahlen. Darauf haben die Urheberinnen/Urheber natürlich Anspruch. Das ist bei uns eine förderfähige Ausgabe. In der Regel werden die Zahlungen über die Verwertungsgesellschaften abgewickelt:

 

Typische Fälle:

- Geschützte Musikwerke: Zahlung an die GEMA: www.gema.de


- Geschützte Texte: Zahlung an die Verwertungsgesellschaft Wort: www.vgwort.de


- Geschützte Bilder, Illustrationen, Videos etc.: Zahlung an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst: www.bildkunst.de 


Im Ausnahmefall gilt auch das sogenannte "große Recht", vor allem im Theaterbereich. Dann erfolgt die Lizenzierung nicht über die Verwertungsgesellschaften, sondern über die Verlage oder die Urheberinnen/Urheber selbst, z.B. in Form von Tantiemen oder in Form von Pauschalzahlungen.

Verpflegung für Künstlerinnen / Künstler

Eine angemessene Basis-Verpflegung für Künstlerinnen und Künstler und für ein Technikteam ist förderfähig.
Es gilt der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Unangemessen sind in jedem Fall alkoholische Getränke.

 

Nicht zuwendungsfähig sind Repräsentationskosten (z.B. Gästebewirtung bei Empfängen oder bei Ausstellungseröffnungen etc.), auch kein Blumenschmuck o.ä.

Nicht förderfähig sind Aufwendungen für Nachfeiern etc.

Projektgebundene Versicherungen

Es sind ausschließlich projektgebundene Versicherungen erstattungsfähig, die Sie eigens für das Projekt abschließen. Das können spezielle Haftpflicht-, Instrumenten-  oder Maschinenversicherungen o.ä. sein.

 

Eine allgemeine Haftpflichtversicherung, auch Veranstalterhaftpflicht oder D&O-Versicherung, die Sie ggf. ohnehin haben, ist nicht förderfähig, auch nicht anteilig.

Nachgewiesene projektgebundene Geschäftsausgaben

Hier können Sie weitere Geschäftsaufwendungen eintragen, die konkret dem Projekt zuzuordnen sind, nicht Ihrem sonstigen normalen (Vereins-)betrieb.

 

Das können Bürokosten sein, Portokosten o.ä.
Wichtig ist, dass Sie diese Kosten konkret vom Normalbetrieb Ihrer Institution abgrenzen können und dass Sie beim Verwendungsnachweis Rechnungen dafür haben.

 

Am besten erläutern Sie bereits im Antrag, was für Kosten das sind.

Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen

Das sind Gegenstände, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen. Notwendige Ankäufe solcher Gegenstände, die eigens für das Projekt angeschafft werden, sind bis zu einer Höhe von 800 € netto förderfähig.
 

Größere bewegliche Gegenstände, die man braucht, müssen in der Regel gemietet werden: Flügel, Strom-Generatoren oder was auch immer. Kosten dafür gehören weiter oben in das Kästchen "Mieten".
 

Es kommt aber in seltenen Fällen vor, dass die Miete unwirtschaftlich ist, weil ein Kauf tatsächlich günstiger ist als die Miete oder weil eine Miete gar nicht möglich ist (z.B. bei Notensätzen in Chor- oder Orchesterstärke, die der Verlag nicht zur Miete anbietet.). Dann gehört es hierhin, am besten mit Erläuterung.
 

(Geregelt ist das in 5.4.1.7 des Konzepts)

25% der unmittelbar projektbezogenen steuerfreien Zahlungen als Ehrenamtspauschale (§ 3 Ziff. 26a EStG) für Hilfskräfte

Wenn für das Projekt - also nicht ohnehin und dauernd -  eine Hilfskraft eine sogenannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Ziffer 26a EStG) bekommt, dann kann das bis zu einer Höhe von maximal 25% der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze pro Person anerkannt werden.
 

Konkret sind das nach dem derzeit geltenden Gesetz maximal 240 € pro Person.
 

Das findet sich im Konzept unter der Ziffer 5.4.1.2.

50% der unmittelbar projektbezogenen steuerfreien Zahlungen als Ehrenamtspauschale (§ 3 Ziff. 26a EStG) für Leitende

Wenn für das Projekt - also nicht ohnehin und dauernd -  eine Leitungskraft eine sogenannte Ehrenamtspauschale (§ 3 Ziffer 26a EStG) bekommt, dann kann das bis zu einer Höhe von maximal 50% der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze pro Person anerkannt werden.


Konkret sind das nach dem derzeit geltenden Gesetz maximal 480 € pro Person pro Jahr.
 

Das findet sich im Konzept unter der Ziffer 5.4.1.2. 

Andere Projektkosten

 

 

€

 

 

€

Finanzierungsplan

Um es Ihnen leichter zu machen und damit Sie nichts vergessen, haben wir einige typische Kostenpositionen aufgeführt. Am Schluss gibt es aber auch noch die Option "andere Projektkosten".

Wir würden uns freuen, wenn Sie bei jeder Kostenposition eine Erläuterung darüber geben, was sich hinter der Summe verbirgt und wie sie sich zusammensetzt.
 

Wählen Sie, falls möglich, auch den Status der Finanzierungsquelle aus.

Bitte tragen Sie hier alle Finanzquellen ein:


Kalkulierte Einnahmen
Aufgeteilt nach Eintritts- bzw. Teilnahmeentgelten, weiteren Einnahmen (z.B. durch Getränkeverkauf) und anderen Einnahmen (z.B. Sponsoring oder weitere Zuschüsse)


Kalkulierter Eigenanteil
Der Eigenanteil kann gemäß Ziffer 4.6.1 auch durch unbezahltes bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. (Dabei fließt kein Geld, es ist trotzdem eine Finanzierungsquelle, denn der Betrag wird automatisch auch als "Kosten" berechnet.)

Geregelt ist das in 7.1.2.2. des Konzepts.

Eintrittskartenverkauf oder Teilnahmeentgelte

Getränke- und Snackverkauf

Bitte hier nur den ERLÖS eintragen, nicht sämtliche Ausgaben und Einnahmen.

Verkauf von Programmheften, Katalogen o.ä.

Verkauf von Merchandising-Artikeln

Verkauf von Anzeigen (Print oder digital)

Bitte hier nur den ERLÖS eintragen, nicht sämtliche Ausgaben und Einnahmen.

Projektbezogene Spenden

Eine Spende ist eine Leistung ohne Gegenleistung. Häufig kann aber, z.B. von gemeinnützigen Vereinen, eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, die der Spender steuerlich geltend machen kann, in der Regel aber nicht als Betriebsausgabe.

 

"Projektbezogen" bedeutet, dass für den Antrag auf Projektförderung zweckgebundene Spenden relevant sind, die nicht die institutionelle Arbeit insgesamt unterstützen, sondern ein bestimmtes Projekt als Zweck.

 

Allgemeine, nicht zweckgebundene Spenden, z.B. für eine Vereinsarbeit, können hier nicht eingetragen werden. Sie zählen zum finanziellen Eigenanteil.

Private Sponsoringgelder

Sponsoring ist ein Geschäft mit Leistung und Gegenleistung. In der Regel gibt ein kommerzielles Unternehmen Geld oder eine Sach- oder Dienstleistung und die gesponserte Institution nennt den Sponsor und hebt ihn hervor, verlinkt womöglich von der Website aus, um für den Sponsor zu werben und dessen Image aufzuwerten. In der Regel gibt es einen  Sponsoring-Vertrag. Sponsoring ist für den Gesponserten steuerlich relevant. Sponsoring ist auf der Seite des Sponsors eine Betriebsausgabe.

 

Sach- oder Dienstleistungs-Sponsoring kann leider nicht eingetragen werden, da dem keine Ausgaben gegenüber stehen.

andere städtische Förderungen als die vom Kulturamt 

Es kommt vor, dass eine Aktivität nicht nur aus der Kulturförderung gefördert wird, sondern auch aus einer anderen städtischen Quelle, beispielsweise Wirtschaftsförderung, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, Sozialförderung, Sportförderung oder Verlustausgleich in der Kulturwerkstatt.

 

Sie sind verpflichtet, hier anzugeben, falls Sie einen weiteren Förderantrag bei der Stadt beabsichtigen oder schon gestellt haben.

 

Wenn das bei Ihnen aber nicht der Fall ist, lassen Sie das Feld leer oder tragen Sie eine Null ein.

 

(4.4. des Konzepts)

weitere öffentliche Zuwendungen außerhalb der Stadt Paderborn

Damit sind Förderungen gemeint, die von anderen kommunalen Trägern kommen (z.B. Kreis Paderborn) oder vom LWL, vom Land NRW, von der Bundesrepulik Deutschland oder der EU.

 

Dazu zählen auch Förderungen, die mittelbar erfolgen, z.B. über den Landesmusikrat, die LAG Soziokultur NRW o.ä. Oft gibt es auch Bundesförderprogramme, die über vermittelnde Institutionen ausgezahlt werden. - Im Zweifelsfall bitte beim Förderer nachfragen.

andere Einnahmen

Hier können zum Beispiel Förderungen von Stiftungen eingetragen werden.

gesicherter finanzieller Eigenanteil

Der finanzielle Eigenanteil ist das, was Sie aus der eigenen Kasse, etwa aus dem Vereinsvermögen, in das Projekt stecken. Bitte nicht mit den Einnahmen aus Ticketverkauf, zweckgebundenen Spenden etc. verwechseln.
 

Wenn Sie gar keinen finanziellen Eigenanteil leisten können oder wollen, empfiehlt es sich sehr, mindestens einen Eigenanteil in Form von unentgeltlichem bürgerschaftlichem Engagement zu erbringen, denn das Konzept legt fest:
 

4.6.1. Die Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Projektförderung setzt einen angemessenen Eigenanteil voraus. Dieser Eigenanteil kann finanziell oder durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
 

Und im Anhang steht das als ein wichtiges Föderkriterium: "Erbringung eines angemessenen Eigenanteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit"
(3.B. des Anhangs)

Eigenanteil in Form von nachzuweisendem unentgeltlichem bürgerschaftlichen Engagement (20,- € pro Stunde). (Diese Position darf maximal 20% des Gesamtprojekts ausmachen!)

Der Eigenanteil kann auch durch unbezahltes bürgerschaftliches Engagement analog zu der Richtlinie des Landes NRW erbracht werden. Bis zu 20% des Gesamtbudgets. Jede Stunde zählt 20 €.

 

So kann ein Eigenanteil gebracht werden, ohne dass finanzielle Mittel aufgewendet werden müssen.

 

Link zu der NRW-Richtlinie:
SMBl Inhalt : Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung Nordrhein-Westfalen | RECHT.NRW.DE

 

Als Beleg für die geleisteten Arbeitsstunden sind einfache Stundennachweise zu erstellen, die zu unterschreiben sind. Sie müssen den Namen der oder des ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung beinhalten und sind von der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger gegenzuzeichnen.


Digitale Formulare dafür stellen wir zur Verfügung.

 

Was Sie hier eintragen, wird automatisch auch auf der Kosten-Seite eingetragen.

 

(gemäß Ziffer 4.6.1, 5.4.1.3. und 7.1.2.2 des Konzepts)

 

 

€

 

 

€

 

 

€

automatische Prüfung

Entsprechen die Kosten der Finanzierung?

Ja! Sie müssen nichts weiter tun.

Nein. Bitte überarbeiten Sie den Kosten- und Finanzierungsplan.

bürgerschaftliches Engagement (Höhe)

Okay! Sie müssen nichts weiter tun.

Der Betrag für das bürgerschaftliche Engagement übersteigt die 20% Grenze. Bitte überarbeiten Sie den Kosten- und Finanzierungsplan.

Maximalbetrag vom Förderbudget für Projektförderungen für Projekte ohne Gewinnerzielungsabsicht

Okay! Sie müssen nichts weiter tun.

Der beantragte Zuschuss übersteigt leider die Maximalgrenze. Bitte senken Sie die Kosten oder erhöhen Sie die anderen Finanzierungsquellen.

Maximalbetrag vom Förderbudget für Projektförderung für Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht

Okay! Sie müssen nichts weiter tun.

Der beantragte Zuschuss übersteigt leider die Maximalgrenze. Bitte senken Sie die Kosten oder erhöhen Sie die anderen Finanzierungsquellen.

Maximalbetrag vom Projekt

Okay! Sie müssen nichts weiter tun.

Der beantragte Zuschuss übersteigt leider die Maximalgrenze. Bitte senken Sie die Kosten oder erhöhen Sie die anderen Finanzierungsquellen.

Nur zu Ihrer Information:

automatische Berechnungen

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