Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.
Die Gemeinnützigkeit muss durch das Finanzamt anerkannt sein.
Hinweis folgt
Info kommt
Maximale Dateigröße: 5 MB
Also keine Sportförderung, Sozialförderung, oder ähnliches.
gilt bei Vereinigungen, die keine gemeinnützigen Vereine sind.
Bitte keine private Bankverbindung angeben.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich unbar per Überweisung auf ein Bankkonto. Bei der Basisförderung ist ein institutionelles Konto erforderlich.