Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab in Form einer Skizze auf der Rückseite dieses Antrags.
Mir ist bekannt, dass die Aufstellung eines Grabmals erst vorgenommen werden darf, wenn der eingereichte Antrag genehmigt und die Genehmigungsgebühr bezahlt ist. Die für die Aufstellung von Grabmalen geltenden Bestimmungen der Friedhofsatzung werden beachtet.
Die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks sowie der Gartenbauberufsgenossenschaft in der jeweils neusten Fassung sind bindend.
Grundsätzlich sind für den Aushub eines Grabes vorhandene Grabmale und Einfassungen aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. aus Kostengründen abzubauen, es sei denn, das ausführende Fachunternehmen gibt verbindlich folgende Erklärung ab: