Antrag auf Erstattung eines Wertgutachtens

Datenschutz
Antragsteller*in
Bewertungsobjekt
Weitere Informationen
Zusammenfassung
Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Antragsteller*in

Adresse

Kontaktinformationen

Angaben zur vertretungsberechtigten Person

Es handelt sich um die Person, welche berechtigt ist, das Unternehmen rechtlicht zu vertreten und ggf. die meldende Person beauftragt hat.

Adresse

Kontaktinformationen

Bewertungsobjekt
Flurstück

Wenn das Bewertungsobjekt eine weitere Adresse hat bzw. sich über ein weiteres Flurstück erstreckt, können Sie über "weitere hinzufügen" weitere angeben.

Geben Sie bitte die Eigenschaft und den Zweck an, in der Sie gem. § 193 Baugesetzbuch ein Wertgutachten beantragen.




Der Wertermittlungsstichtung ist der Tag, zu dem der Wert der Immobilie ermittelt wird. Die Ermittlung kann zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt erfolgen oder mit dem Tag der Bewertung übereinstimmen.

Die Auswahl eines beliebigen zukünftigen Datums ist jedoch nicht möglich.

Weitere Informationen

Ich/Wir beantrage/n die Erstattung eines Gutachtens über den Wert des o.a. Objekts. Es ist mir/uns bekannt, dass hierfür Kosten nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein - Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif (VermWertKostT) in der z. Z. gültigen Fassung erhoben werden.

Auszug aus dem Kostentarif (VermWertKostT) zur Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in der aktuell gültigen Fassung:


5 Amtliche Grundstückswertermittlung
5.1 Gutachten
5.1.1 Grundgebühr

Der Grundaufwand ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts, bei Miet- und Pachtwerten vom zwölffachen des jährlichen Miet- oder Pachtwerts zu bestimmen:

 

Wert Prozentsatz vom Wert  zzgl. Grundgebühr  zzgl. Umsatzsteuer 
bis 1 Mio. € 0,2 % 1.400 € 19 %
über 1 Mio. € bis 10 Mio. €  0,1 % 2.400 € 19 %
über 10 Mio. € 0,03 % 9.400 € 19 %

 

Mit der Gebühr ist die Abgabe von bis zu drei gleichzeitig mit beantragten beglaubigten Mehrausfertigungen sowie die Mehrsausfertigungen für die von den Antragstellenden abweichenden Eigentümer*innen gemäß § 193 Abs. 4 BauGB abgegolten. Besonderheiten wie beispielsweise Gutachten zu unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen sind durch Zuschläge und/oder Abschläge zu berücksichtigen.

Im Falle einer Rücknahme des Antrags entstehen Gebühren nach § 8 der Gebührenordnung NRW, sofern mit der sachlichen Bearbeitung schon begonnen wurde.

Formularkennung: 6200001

all fields marked with a (*) are required and must be filled out