Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Suche nach Bodendenkmälern mit Metallsonde oder anderen Suchgeräten nach § 15 DSchG NRW

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Begrüßung

Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,

 

über dieses Formular können Sie eine Erlaubnis nach § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) beantragen, wenn Sie mit einem Suchgerät, zum Beispiel einer Metallsonde, nach Bodendenkmälern oder archäologisch bedeutsamen Funden suchen möchten.

 

Für die Beschreibung des gewünschten Suchbereichs stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können bereits vorbereitete Karten, Lagepläne oder Flächenabgrenzungen im Formular hochladen. Alternativ können Sie den Bereich, in dem Sie suchen möchten, im weiteren Verlauf des Formulars direkt in einer digitalen Karte markieren.

Eine vorher erstellte Karte ist daher hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.

 

Bitte beachten Sie: Mit der Suche darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.


Datenschutzerklärung

 

Der Kreis Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Kreis Paderborn
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:


Kreis Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
vertreten durch den Landrat.


Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@kreis-paderborn.de, Tel. 05251 308-8500, Fax: -89 8500.

Zwecke der Datenverarbeitung:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen von ausländerrechtlichen Angelegenheiten.
 
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e), Art. 6 Abs. 2 DSGVO i. V. m. §§ 3 Abs. 1, 9 DSG NRW
 
Quelle aus der die personenbezogenen Daten stammen, soweit diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
entfällt
 
Empfänger der Daten:
Kreis Paderborn, Ordnungsamt.
 
Dauer der Datenspeicherung:
Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
 
Ihre Rechte nach Art. 15-20, Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung:

  • Auskunft über die erhobenen Daten
  • Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten
  • Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Jederzeitiger Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft, sofern eine Einwilligung erteilt wurde (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt).
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de


Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie deren Kontaktdaten finden Sie unter folgender Internetadresse:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html


Daten der antragstellenden Person

Persönliche Daten der antragstellenden Person

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind
  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Juristische Person / Personengesellschaft:


Angaben zur Person:


Adresse:


Kontaktmöglichkeiten

ℹ️ Teilen Sie uns für Rückfragen bitte Ihre Telefonnummer / Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse mit.


Kartenbereich

1

Klicken Sie auf die Karte um Marker zu platzieren und markieren Sie damit die Fläche, welche Sie ablaufen möchten.



Alternativ können Sie auch bereits vorgefertigte Kartenausschnitte oder Einzelflächen hochladen


Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühr beträgt derzeit 75,00 Euro.

 

Für Unternehmen sind die Gebühren höher und betragen 150,00 Euro.


Ausfüllvorgang abschließen

Das Formular ist vollständig ausgefüllt. Sie können Ihre Angaben nun prüfen und den Antrag anschließend verbindlich einreichen.

 

Vorschau

Prüfen Sie Ihre Angaben anhand der Vorschau des Ergebnis-PDFs.

 

Antrag verbindlich einreichen

Mit dem verbindlichen Einreichen werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen und der zuständigen Oberen Denkmalbehörde elektronisch zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis zum weiteren Verfahren

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Obere Denkmalbehörde die eingereichten Unterlagen. Im Rahmen des Verfahrens setzt sich die Obere Denkmalbehörde nach § 24 Absatz 4 DSchG NRW mit dem zuständigen Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ins Benehmen. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet die Obere Denkmalbehörde über Ihren Antrag.

 

ℹ️ Bitte beachten Sie: Mit der Suche darf erst begonnen werden, wenn Ihnen die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt wurde.


Formularkennung: 630002

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