Verpflichtungserklärung

Datenschutz
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Persönliche Daten
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Der Kreis Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Hinweise

Ausschlussgründe
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn:
  • Sie geschäftsunfähig sind (vgl. § 104 Bürgerliches Gesetzbuch),
  • Sie Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch II pder Sozialgesetzbuch XII beziehen (dazu zählen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe),
  • Sie Asylbewerber*in sind,
  • Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet geduldet ist oder
  • Ihr Aufenthaltsstatus aus sonstigen Gründen nicht gesichert ist.
Umfang der eingegangenen Verpflichtungen
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihrer Gäst*innen einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, zum Beispiel Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch Ihrer Gäst*innen beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherungen. Sie haben als Erklärende*r im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumsverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumserteilung.

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes. Derartige Abschiebungskosten sind z.B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Versicherungsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.
Dauer der eingegangenen Verpflichtungen
Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrundeliegenden Aufenthaltstitels auf den Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise oder bei sich bereits im Bundesgebiet aufhaltenden Gästen ab Erteilung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet und schließt auch Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts ein. Die Verpflichtung endet vor Ablauf von fünf Jahren mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung erlischt nicht vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren, wenn ein Asylverfahren angestrengt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzens positiv abgeschlossen bzw. wenn ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetz erteilt wird.

Für Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen (vgl. §§ 66 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz), haftet die verpflichtungserklärende Person zeitlich unbegrenzt.
Vollstreckbarkeit
Für die aufgewendeten öffentlichen Mittel besteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsantspruch. Dieser wird durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht. Der Erstattungsanspruch kann durch Zwangsvollstreckung erfolgen.

Kontaktdaten


Beruf


Zusätzliche Angaben

Angaben zu der Person, die eingeladen werden soll
Hinweis: Sie haben auf dem nächsten Panel die Möglichkeit, weitere Personen (z.B. Ehegatten, Kinder oder sonstige Begleitpersonen) anzugeben.


Adresse des Gastes während des Aufenthalts


Angaben Aufgrund von Beschäftigungsverhältnis als Beamter / Angesteller

Angaben Aufgrund von Beschäftigungsverhältnis als selbständige Person

Die Bescheinigung über den Nettogewinn für Selbstständige ist über den folgenden Link von Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater digital auszufüllen: Bescheinigung über das durchschnittliche Nettoeinkommen





Angaben Aufgrund der Auswahl "Mieter"

Angaben Aufgrund der Auswahl "Eigentümer"


Wichtiger Hinweis: Der deutschen Auslandsvertretung ist nachzuweisen, dass für die Dauer des Aufenthaltes der eingeladenen Person(en) in der Bundesrepublik Deutschland ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ggf. durch eine Auslands-/Reise-/Krankenversicherung.

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Anforderung der vorzulegenden Unterlagen unter Vorbehalt erfolgt, da sich im Rahmen der Prüfung unter Umständen die Notwendigkeit der Vorlage weiterer Unterlagen ergeben könnte.

Die Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Wochen. Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen wird Ihnen einen Termin vergeben. Während der Bearbeitungszeit bitten wir von Sachstandsfragen abzusehen.


 

Vorgangsdetails

 

Formular: 320201 - Verpflichtungserklärung

 

Postfach: zum Postfach (Login erforderlich)

 

Vorgangs-Kennung: [%$PROCESS_ID%] 

 

Einreichungsdatum:[%$FORM_DATE_CREATED("dd.MM.yyyy")%] 

 

Einreichungsuhrzeit: [%$FORM_DATE_CREATED("hh:mm")%] Uhr

Formularkennung: 320201

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