Umfang der eingegangenen Verpflichtungen
Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihrer Gäst*innen einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, zum Beispiel Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch Ihrer Gäst*innen beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherungen. Sie haben als Erklärende*r im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumsverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumserteilung.
Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes. Derartige Abschiebungskosten sind z.B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Versicherungsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.