Zur Angabe dieser Daten sind Sie gemäß der ab dem Jahr 2025 geltenden Mitteilungsverordnung verpflichtet, soweit nach der Mitteilungsverordnung mitteilungspflichtigen Zahlungen stattfinden (betrifft Zahlungen aus dem Jahr 2024). Neben den unten angefragten Daten wird den Finanzbehörden im Fall der mitteilugspflichtigen Zahlung auch Grund, Höhe und Datum der Zahlung sowie der Zeitraum bzw. Zeitpunkt, für den die Zahlung getätigt wird, mitgeteilt.