Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Fischereiprüfung
außerhalb des Kreises Paderborn

Herzlich Willkommen!

 

Mit diesem Formular können Sie einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zur Fischereiprüfung außerhalb des Kreises Paderborn stellen.


 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Ordnungsamt

Datenschutzerklärung

 

Der Kreis Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).

Ordnungsamt - Kreis Paderborn
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:


Kreis Paderborn
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
vertreten durch den Landrat.


Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@kreis-paderborn.de, Tel. 05251 308-8500, Fax: -89 8500.

Zwecke der Datenverarbeitung:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausnahmegenehmigung für die Abnahme der Fischerprüfung an einem anderen Prüfungsort.
 
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
 
Quelle aus der die personenbezogenen Daten stammen, soweit diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden:
entfällt
 
Empfänger der Daten:
Kreis Paderborn, Ordnungsamt.
 
Dauer der Datenspeicherung:
Entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
 
Ihre Rechte nach Art. 15-20, Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung:

  • Auskunft über die erhobenen Daten
  • Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten
  • Löschung
  • Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Jederzeitiger Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft, sofern eine Einwilligung erteilt wurde (die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird nicht berührt).
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW)
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de


Nach Maßgabe von Art. 15 DS-GVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DS-GVO ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO). Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste der Datenschutzaufsichtsbehörden sowie deren Kontaktdaten finden Sie unter folgender Internetadresse:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

Angaben zur antragstellenden Person

Gemäß § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Fischerprüfung ist die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfung seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen. 

Angaben zur erziehungsberechtigten Person

Einverständniserklärung zur elektronischen Kommunikation nach § 3a VwVfG NRW

 

Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass der kreis Paderborn im Rahmen des Verwaltungsverfahrens mit mir auch auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, kommunizieren darf. 

 

Mir ist bekannt, dass elektronische Mitteilungen gemäß § 3a VwVfG NRW rechtlich wirksam sind und dieselben Rechtsfolgen haben können, wie schriftliche Mitteilungen. 

 

Ich bin darüber informiert, dass bei der Kommunikation per E-Mail die Vertraulichkeit und Vollständigkeit der Datenübertragung nicht gewährleistet werden kann. 

 

Mir ist ebenfalls bewusst, dass für bestimmte besonders formbedürftige Erklärungen (z.B. Widersprüche, Anträge oder Rechtsbefehle) eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung besonderer sicherer Übermittlungswege (z.B. De-Mail, besonderes Behördenpostfach) erfoderlich sein kann. 

Formularkennung: 320112

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