Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II bzw. Kategorie 2 für ein privates Feuerwerk nach § 24 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV)
Angaben zum Antragssteller /Verantwortliche Person
Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.
Kurzfristig erreichbar
Weitere Angaben zum Feuerwerk
Bitte Straße und Hausnummer angeben
Die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes darf einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein:
Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein. Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23 Uhr. Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit um 22:30 Uhr.
(§ 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen)
Uhr
Feuerwerkskörper 1
Hier bitte die Art eintragen. z.B.: Batteriefeuerwerk Böller Fontänen Raketen
Feuerwerkskörper 2 (optional)
Feuerwerkskörper 3 (optional)
Feuerwerkskörper 4 (optional)
Feuerwerkskörper 5 (optional)