Die Angabe der Anzahl der steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen
dient der Plausibilitätsprüfung im Besteuerungsverfahren.
Erklären und ermitteln Sie die Anzahl bitte so, wie es Ihrer Angebotspraxis entspricht.
Nutzen Sie bitte das Erläuterungsfeld.
Wenn Sie beispielsweise einen festen Tagespreis für das Objekt haben und die Anzahl
und gegebenenfalls auch das Alter der Gäste für die Preisgestaltung nicht relevant ist, dann
geben Sie bei Anzahl nur die Anzahl der Übernachtungstage ein.
Wenn Sie jeden Gast einzeln und je Tag berechnen, dann geben Sie bei Anzahl das Produkt aus
der Gäste- und Tageszahl für das jeweilige Quartal an.
Stellen Sie Ihre individuellen Methoden bitte im Erläuterungsfeld nachvollziehbar dar.