Erklärung der Beherbergungssteuer

Datenschutz
erklärende Person
Beherbergungsbetrieb
Bevollmächtigung
Allgemeine Angaben
Zusammenfassung

Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten daher vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Wir haben hierzu Informationen zum Datenschutz für dieses Verfahren zusammengestellt, die Sie HIER abrufen können.

Angaben zur erklärenden Person

Daten

Beispiel: 22XXXXX-11-8000-X

Adresse (Hauptsitz)
Kontaktinformationen
Angaben zur vertretungsberechtigten Person

Es handelt sich um die Person, welche berechtigt ist, das Unternehmen rechtlicht zu vertreten und ggf. die meldende Person beauftragt hat.

bei Personengesellschaft ist jeder Mitunternehmender durch Kommata getrennt anzugeben

Adresse

Kontaktinformationen

meldende Person und - falls abweichend - die zuständige Kontaktperson mit Kontaktdaten

Angaben zur meldenden Person

Adresse

Kontaktinformationen

Beherbergungsbetrieb in Paderborn

Adresse des Beherbergunsbetriebs in Paderborn
steuerpflichtige Angaben

Die Angabe der Anzahl der steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen

dient der Plausibilitätsprüfung im Besteuerungsverfahren.

 

Erklären und ermitteln Sie die Anzahl bitte so, wie es Ihrer Angebotspraxis entspricht.

Nutzen Sie bitte das Erläuterungsfeld.

 

Wenn Sie beispielsweise einen festen Tagespreis für das Objekt haben und die Anzahl

und gegebenenfalls auch das Alter der Gäste für die Preisgestaltung nicht relevant ist, dann

geben Sie bei Anzahl nur die Anzahl der Übernachtungstage ein.

 

Wenn Sie jeden Gast einzeln und je Tag berechnen, dann geben Sie bei Anzahl das Produkt aus

der Gäste- und Tageszahl für das jeweilige Quartal an.

 

Stellen Sie Ihre individuellen Methoden bitte im Erläuterungsfeld nachvollziehbar dar.

Rundungen der einzelnen Beträge sind zu unterlassen. Eine Rundung auf volle Euro-Beträge darf erst am Ende in der Gesamtsteuer durchgeführt werden.

steuerfreie Angaben

Rundungen der einzelnen Beträge sind zu unterlassen. Eine Rundung auf volle Euro-Beträge darf erst am Ende in der Gesamtsteuer durchgeführt werden.

Die Beherbergungssteuer beträgt 3,0 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.

Bevollmächtigung

Adresse
Kontaktinformationen

Allgemeine Angaben zur Steuererklärung

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